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Vorstoß gegen Suizidhilfe

RECHT Regierung will gegen Gewerbe vorgehen

03.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
2 Min

Die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung soll nach dem Willen der Bundesregierung unter Strafe gestellt werden. Deshalb hat sie einen Gesetzesentwurf (17/11126) vorgelegt, der in der vergangenen Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Die Regierung schlägt die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vor, der eine "abstrakt das Leben gefährdende Handlung" verbietet. Angehörige und den Suizidwilligen nahestehende Personen sollen hingegen, wenn sie lediglich als nicht gewerbsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligt sind, von der Strafandrohung ausgenommen werden.

Dienstleistung

Bisher sei die eigenverantwortliche Selbsttötung und deren Versuch oder Teilnahme nach deutschem Recht straflos. Allerdings würden die Fälle zunehmen, bei denen Personen gegen Entgelt eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anbieten, schreibt die Bundesregierung. Diese "Kommerzialisierung" lasse befürchten, dass die Hilfe zum Suizid als normale Dienstleistung angesehen werde und sich Menschen zur Selbsttötung anleiten ließen, die das ohne ein solches Angebot nicht tun würden. Die Bundesregierung sieht hier Handlungsbedarf, da das Leben des Menschen in der Werteordnung des Grundgesetzes an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter stehe. Trotzdem oder gerade deshalb es im Plenum keine einheitliche Meinung dazu.

Kein Konsens

Kathrin Senger-Schäfer (Die Linke) erklärte, ihre Fraktion diskutiere das Thema "insgesamt kontrovers". Deshalb sei "keine einhellige Fraktionsmeinung" zu erwarten." Jerzy Montag (Grüne) sagte, es sei "sinnvoll, gesetzlich klarzustellen, dass straflose Beihilfe zum Suizid nicht durch die Hintertür wegen unterlassener Hilfeleistung verfolgt werden kann". Ob es "nicht vielmehr notwendig" sei, fragte Edgar Franke (SPD), in den Blick zu nehmen, "dass auch die organisierte Förderung der Sterbehilfe" unter Strafe zu stellen sei. "Ein breiter gesellschaftlicher Konsens", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), zur "äußerst komplexen Frage der Suizidhilfe wird sich kaum erreichen lassen". Doch die Gewerbsmäßigkeit sei "ein klares rechtliches Abgrenzungskriterium". Ansgar Heveling (CDU) konstatierte, dass in 90 Prozent der Suizide eine schwere Depression die Ursache sei. Diese aber könne geheilt werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werde. Anschließend wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.