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Kurz notiert

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
3 Min

Mehr Grundrechte für Beschäftigten von Kirchen

Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr Grundrechte im Arbeitsrecht genießen dürfen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (17/5523) hat der Bundestag vergangene Woche beraten und bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Die Linksfraktion wollte durch Änderungen im Kündigungsschutzrecht durchsetzen, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen "unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist". z

Seehandelsrecht wird reformiert

Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Seehandelsrechts (17/10309) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11884) beschlossen. Die Regierung hatte sich zu der Reform entschlossen, da das bestehende Seehandelsrecht allgemein als "veraltet und schwer verständlich angesehen" werde, schreibt sie in ihrem Gesetzentwurf. Mit diesem soll nun erstmals eine "gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente" gelegt werden.

Linke-Vorstoß gegen

Angriffskriege

"Die direkte und indirekte Beteiligung an der Durchführung von Angriffskriegen ist genauso unter Strafe zu stellen wie die Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen." Diese Forderung stellt die Bundestags-Linksfraktion in einem Antrag (17/11698), der in der vergangenen Woche im Bundestagsplenum beraten und anschließend in die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde.

Um sämtliche Formen der Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe zu stellen, müsse "die deutsche Strafgesetzgebung im Sinne von Artikel 26 des Grundgesetzes (GG) angepasst werden", schreibt die Fraktion. In Artikel 26 Absatz 1 GG werde ein umfassender Friedensschutz als Verfassungsauftrag bestimmt. "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten", würden als verfassungswidrig eingestuft, zitiert der Antrag die Gesetzespassage.

Bundestag für modernes EU-Datenschutzrecht

Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen des Bundestages dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene "ein modernes Datenschutzrecht geschaffen wird, das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in allen Kommunikationsformen effektiv schützt und dabei die berechtigten Belange aller Beteiligten berücksichtigt und ein hohes Schutzniveau gewährleistet". Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/11325) verabschiedete der Bundestag vergangene Woche gegen die Stimmen der Opposition. Anträge der SPD (17/11144) und der Grünen (17/9166) zum europäischen Datenschutzrecht fanden keine Mehrheit im Parlament.

Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz angemahnt

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die personelle und finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherstellen. In einem Antrag (17/11825), über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beriet, fordern die beiden Fraktionen, dass der Beirat der Stiftung gleichgewichtig mit Vertretern der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Verbrauchervertretern sowie Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft besetzt sein muss. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge "gewährleisten, dass die Stiftung ihre Aufgaben unabhängig von der datenverarbeitenden Wirtschaft ausführen kann". Außerdem soll die Regierung die Stiftung so ausstatten, "dass sie nicht finanziell von den privaten datenverarbeitenden Unternehmen abhängig wird".

Piltz zum neuen Mitglied des Kontrollgremiums gewählt

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, ist neues Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes sowie des Vertrauensgremiums des Haushaltsausschusses, das die Wirtschaftspläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes beschließt. Der Bundestag wählte Piltz am vergangenen Donnerstag in beide Gremien. Sie folgt dort ihrem Fraktionskollegen Christian Ahrendt nach, der aufgrund seiner Ernennung zum Vizepräsident des Bundesrechnungshofes sein Mandat in den kommenden Wochen niederlegen wird. sto z