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Schwierige Vermarktung der Kreativen

KULTUR Künstler, Museen, Galerien und die Politik sind uneins über eine Ausstellungsvergütung

17.12.2012
2023-08-30T12:17:44.7200Z
2 Min

Die von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geforderte Einführung einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstler und Fotografen stößt bei Vertretern von Museen, Galerien und Kunsthändlern auf Widerstand. Diese sei kontraproduktiv und schade den Künstlern mehr als dass sie ihnen helfe. Die Vertretungen der Künstler selbst hingegen befürworten eine solche Abgabe, die die oftmals prekäre Einkommenssituation von freischaffenden Künstlern verbessern soll. Der Kulturausschuss hatte vergangene Woche Sachverständige und Interessenvertreter zu einem öffentlichen Expertengespräch geladen, um über die von den Linken (17/8379) und Grünen (17/6346) eingebrachten Anträge zu debattieren.

Volker Rodekamp vom Deutschen Museumsbund warnte vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Museen, die eine Ausstellungsvergütung mit sich bringen würde. Ausstellungen zeitgenössischer Kunst würden keine Gewinne erbringen, seien meist nicht einmal kostendeckend und könnten nur durch externe Geldgeber realisiert werden. Den Museen entstünden durch den Transport der Exponate, die Versicherung, die Gestaltung der Ausstellung, das Marketing und die Produktion von Ausstellungskatalogen erhebliche Kosten. Eine verpflichtende Vergütung würde zu weniger Ausstellungen führen. Dies aber könne nicht im Interesse der Künstler liegen, die auf Ausstellungen angewiesen seien, um ihre Arbeit bekannt zu machen. In diesem Sinne argumentierten auch Birgit Maria Sturm vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler und Wolfgang Suttner von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine.

Für eine Ausstellungsvergütung hingegen setzt sich seit vielen Jahren der Bundesverband Bildendende Künstlerinnen und Künstler ein. Deren Experte Detlef Schweiger verwies darauf, dass eine solche Ausstellungsvergütung bereits im Urheberrecht angelegt sei. Dies regle, dass die Nutzung eines Kunstwerkes angemessen zu vergüten sei. Und bei einer Ausstellung in öffentlich zugänglichen Räumen handle es sich zweifelsfrei um eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts.

Das schwedische Modell für eine Ausstellungsvergütung stellte Johan Wingestad vom schwedischen nationalen Künstlerverband aus Stockholm vor. Dort müssen staatliche und staatlich geförderte Ausstellungen eine solche Vergütung an die Künstler zahlen. Die Zahl der Ausstellungen sei deswegen auch nicht zurückgegangen. Allerdings seien gemeinnützige Organisationen von der Zahlung ausgenommen.

Unterstützt wird eine Ausstellungsvergütung auch von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Dies könne die "strukturelle Ungerechtigkeit" gegenüber Musik- und Theateraufführungen ausgleichen, der die bildende Kunst ausgesetzt sei, argumentierte Anke Schierholz von der Verwertungsgesellschaft in ihrer Stellungnahme.