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Harmonie gewählt

WAHLRECHT Nur Die Linke lehnt den Vorschlag der vier anderen Fraktionen ab

17.12.2012
2023-08-30T12:17:44.7200Z
3 Min

Es hat gut gepasst zur herannahenden Weihnachtszeit, dass der Bundestag seinen letzten Sitzungstag vor der Winterpause am vergangenen Freitag mit eher harmonisch gestimmten Debattentönen begann. Dabei hatte das Thema "Wahlrecht" in den Jahren davor meist für heftigen Streit im Parlament gesorgt (siehe unten). Der gipfelte 2011 in der gegen die Opposition durchgesetzten Verabschiedung einer schwarz-gelben Wahlrechtsreform, gegen die unter anderem SPD- und Grünen-Abgeordnete vor das Bundesverfassungsgericht zogen, das die umstrittene Neuregelung im Juli dieses Jahres als verfassungswidrig kassierte. Jetzt, ein halbes Jahr später, konnten CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne dem Plenum einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes präsentieren (17/11819); lediglich Die Linke legte einen eigenen Gesetzentwurf (17/11821) vor.

"Fraktionsübergreifend gelöst"

Im Kern geht es in beiden Vorlagen um zwei Punkte, nämlich um die Vermeidung sogenannter Überhangmandate und des aus ihnen resultierenden paradoxen Effekts des "negativen Stimmgewichts". Dabei habe man, freute sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), eine "schwierige Aufgabe fraktionsübergreifend gut gelöst".

Wie er erläuterte, sollen nach der Vier-Fraktionen-Vorlage künftig die Bundestagssitze in einem ersten Schritt auf die Bundesländer verteilt werden. Dabei erhalte jedes Land so viele Stimmen, "wie es Anteil an der deutschen Wohnbevölkerung hat". Im zweiten Schritt würden diese Sitze dann auf die jeweiligen Landeslisten der Parteien verteilt. Hierbei bekomme jede Liste so viel Sitze, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Ferner sollten für Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben werden. Dadurch sei eine Vergrößerung des Bundestages nicht auszuschließen, räumte Grosse-Brömer ein. Dies sei ein "Wermutstropfen", doch sei der Bundestag bezogen auf die Einwohnerzahl eines der kleinsten Parlamente in Europa.

Der Parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte, mit dem Entwurf würden das negative Stimmgewicht ausgeschlossen und Überhangmandate neutralisiert. Dabei sei es "durchaus historisch", dass Überhangmandate "von jetzt ab keine Rolle mehr spielen werden". Zudem müsse der Bundestag deshalb "auch nicht unverhältnismäßig groß werden". Oppermann wertete es zugleich als "großen Schritt nach vorn", dass sich vier Fraktionen auf einen Gesetzentwurf verständigt haben. "Am besten" sei schließlich ein Wahlrecht, "das im Einvernehmen der konkurrierenden Parteien hier im Bundestag verabschiedet wird".

Der FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert sprach von einem "guten Tag für dieses Land", weil Koalition, SPD und Grüne mit ihrem Entwurf "als Demokraten gezeigt haben, dass die Gemeinsamkeiten stärker sind als die Unterschiede". Dabei sei ein guter Kompromiss gefunden worden, auch wenn es "das perfekte Wahlrecht (...) nie geben" werde.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, schlug mit Blick auf eine mögliche Vergrößerung des Parlaments vor, der Bundestag solle sich bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs verpflichten, in der nächsten Wahlperiode "im Lichte des Wahlergebnisses daran zu arbeiten, dass Direktmandate bei ihrer Entstehung reduziert werden, damit sie nicht ausgeglichen werden müssen". Dies könne etwa durch eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise erfolgen.

Für Die Linke verwies ihre Abgeordnete Halina Wawzyniak darauf, dass das Modell der anderen vier Fraktionen nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums seit 1994 immer zu einer Vergrößerung des Bundestages geführt hätte. Eine verfassungsgemäße Alternative sei das Modell ihrer Fraktion, das "seit 1994 lediglich im Jahr 2009 zu einer Vergrößerung des Bundestages geführt" hätte.

Direkt nach der parlamentarischen Winterpause wird der Bundestag am 14. Januar die Arbeit an der Wahlrechtsreform mit einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses fortsetzen. Schließlich soll das neue Wahlrecht ja schon bei der Bundestagswahl 2013 gelten.