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Dauerbrenner der Republik

VON JÖRG BIALLAS

17.12.2012
2023-08-30T12:17:44.7200Z
2 Min

Das bundesdeutsche Wahlgesetz ist von jeher ein Kompromiss. Auf der einen Seite soll die Möglichkeit bestehen, einen ganz bestimmten Kandidaten direkt zu unterstützen. Andererseits soll das Kräfteverhältnis unter den Bundestagsfraktionen das Ergebnis der Zweitstimmen widerspiegeln. Ferner kommen föderale Elemente hinzu, die einen ausgewogenen Länderproporz garantieren.

Seit dieser Kompromiss zur Besetzung des Bundestages existiert, ist er kritisiert worden: Das Gesetz wurde in den bisherigen 17 Wahlperioden fast zwei Dutzend Mal geändert.

2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht in Teilen als nicht verfassungskonform eingestuft. Zugleich wurde dem Parlament eine Frist gesetzt: Binnen drei Jahren sollte sichergestellt sein, dass eine abgegebene Stimme auch tatsächlich der gewählten Partei zugute kommt.

Diese Frist wurde überschritten (siehe auch nebenstehende Chronik). Wer eine solche Verzögerung nicht als Ruhmesblatt parlamentarischer Arbeit empfindet, dem ist nur schwer zu widersprechen.

Die abermalige Kritik der Karlsruher Richter an dem von der Regierungskoalition anschließend durchgesetzten Wahlgesetz führte zu einem weiteren Reformansatz. Dieser stand in der vergangenen Woche im Plenum des Bundestages erstmals auf der Tagesordnung.

Erneut wurde deutlich, wie komplex und zugleich sensibel das Bundeswahlrecht ist. Das System kombiniert die Direktwahl eines Kandidaten in den bundesweit 299 Wahlkreisen mit der Listenwahl der Parteien in 16 Bundesländern. Die Anzahl der dabei entstehenden Überhangmandate hat das Verfassungsgericht als zu groß eingestuft.

Ob Ausgleichsmandate, wie in einigen Bundesländern bei Landtagswahlen längst praktiziert, das richtige Instrument sind, diese Überhänge zu neutralisieren, wird zu diskutieren sein. Erste Stimmen, die erneute Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit anmelden, sind bereits vernehmbar. Es ist also wohl nicht auszuschließen, dass das Wahlrecht dieser Republik als thematischer Dauerbrenner erhalten bleibt. Wenn das dazu führen würde, einen gewollten Kompromiss schrittweise zu verbessern, gäbe es wahrlich Schlimmeres.