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Dem Wandel gerecht werden

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
2 Min

FAMILIENRECHT

Angesichts der steigenden Zahlen unverheirateter Eltern und nichtehelicher Kinder befassen sich Regierung, Parlament und Länderkammer derzeit mit Novellen familienrechtlicher Angelegenheiten.

Am vergangenen Donnerstag standen im Bundestagsplenum Initiativen zu Neuregelungen von Sorge- und Erbrecht auf der Tagesordnung.

Dazu zählte der Regierungsentwurf "zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" (17/11048). Mit ihm will die Bundesregierung die Möglichkeiten des Zugangs des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vaters zur gemeinsamen elterlichen Sorge deutlich erweitern.

Wenn der andere Elternteil schweige oder keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vortrage und diese auch nicht ersichtlich sind, bestehe eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche. Dieser soll "in einem beschleunigten und überdies vereinfachten Verfahren zur Durchsetzung verholfen werden", heißt es in dem Entwurf.

Darüber hinaus soll nach dem Willen der Regierung dem Vater der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet werden, "und zwar sofern eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten" entspreche.

Dieser Gesetzentwurf wurde anschließend mit den Stimmen der Koalitionsfraktion und der Bündnisgrünen gegen die Stimmen der SPD- und bei Enthaltung der Linksfraktion in zweiter und dritter Beratung angenommen. Dagegen wurden drei Anträge der Oppositionsfraktionen von SPD (17/8601), Grünen (17/3219) und Linken (17/9402) abgelehnt.

Später am Tag stand noch ein weiterer Regierungsentwurf auf der Agenda des Plenums: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" (17/12163) wurde in erster Lesung diskutiert und anschließend zur weiteren Beratung in die Zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Ein zentrales Anliegen dieser Gesetzesinitiative ist es, dem leiblichen Vater "ein Recht auf Umgang mit dem Kind" zu gewähren, "wenn der Umgang dem Kindeswohl dient". Ausschlaggebend dafür soll ein "nachhaltiges Interesse", dass der leibliche Vater an dem Kind zeigen müsse. Dabei soll das Umgangsrecht unabhängig davon sein, ob zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.