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Digital für die Nachwelt

KULTUR Das deutsche Filmerbe soll archiviert werden

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
2 Min

Das deutsche Filmerbe soll dauerhaft für die Nachwelt erhalten werden. Darin sind sich alle fünf Fraktionen im Bundestag einig. Einigkeit herrscht weitestegehend auch darüber, dass dies letztlich nur durch ein zentrales Archiv zu gewährleisten ist, in dem deutsche Filmproduktionen in digitalisierter Form hinterlegt werden müssen. Uneinigkeit herrscht jedoch über den Fahrplan und die Deckung der Kosten.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung deshalb auf, ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Pflichthinterlegung für deutsche Filme konkret realisiert werden kann, welche Kosten für eine umfassende Digitalisierung des Filmerbes und seiner dauerhaften Archivierung entstehen werden. Den entsprechenden Antrag (17/11933) verabschiedete der Bundestag am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion.

Die Oppositionsfraktionen hatten jeweils eigene Anträge (17/10098, 17/11007, 17/8353) zum Erhalt des Filmerbes vorgelegt. Diese fanden jedoch keine Mehrheit.

Der erste Schritt zur dauerhaften Bewahrung des Filmerbes ist bereits gemacht. Gleichzeitig mit der Verabschiedung des Koalitionsantrags überwies der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (17/12012). Damit soll zumindest bereits eine Pflichtregistrierung für alle deutschen Kinofilme im Bundesarchiv geregelt werden. Von der Regelung betroffen sollen alle Kinofilme sein, deren Produktionsfirma ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Diese Regelung bezieht auch internationale Koproduktionen ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die betroffenen Filmproduktionen binnen zwölf Monaten nach ihrer Erstaufführung in einem Kino oder auf einem nationalen oder internationalen Filmfestival in einer Datenbank des Bundesarchivs registriert werden.

Mit der Vorlage der Gesetzesnovelle hat die Regierung bereits eine zentrale Forderung aller Fraktionen erfüllt. Unklar ist bislang aber, wie die enormen Kosten für das ambitionierte Projekt einer dauerhaften Digitalisierung gestemmt werden können. Die Linke hatte sich in ihrem Antrag bereits für die Bereitstellung von jeweils sechs Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt und der Film- und Werbewirtschaft sowie für eine Abgabe von fünf Cent auf jede verkaufte Kinokarte ausgesprochen.