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Sinnfrage zum Urheberrecht

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
1 Min

RECHT

Die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden. Das sieht der "Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" (17/12013) der Bundesregierung vor. Mit dieser Initiative folgt sie einer EU-Richtlinie, die bis zum 1. November 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Vergangenen Donnerstag wurde sie in erster Lesung im Bundestagsplenum beraten.

Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesjustizministerin, wies darauf hin, dass ein entsprechendes Gesetz wegen der EU-Frist und den anstehenden Bundestagswahlen noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden müsse, da sonst Schadensersatzansprüche drohen.

Ansgar Heveling (CDU) warb in der Debatte um Zustimmung zur Gesetzesnovelle, mit der die Koalition "einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von im Musikbereich tätigen Künstlern und Urhebern" leisten wolle. Ihm widersprach Burkhard Lischka (SPD) vehement, denn die meisten Künstler würden ihre Rechte ohnehin an Plattenfirmen abtreten und zumeist nur eine einmalige Pauschale erhalten. Von der Neuregelung würden seiner Meinung nach also in erster Linie die Plattenfirmen, nicht aber die Künstler profitieren.

Ähnlich argumentierte auch Petra Sitte (Die Linke). Auch Jerzy Montag (Grüne) sprach sich gegen das Gesetz aus. "Ich will nur zu bedenken geben", sagte er, "dass die Änderungen der Schutzfristenrichtlinie - worüber wir heute reden - auf Initiativen derjenigen zurückgehen, die die Rechte an den Beatles-Liedern halten."

Anschließend wurde der Regierungsentwurf zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.