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Fiskalvertrag wird umgesetzt

04.02.2013
2023-08-30T12:23:53.7200Z
1 Min

Haushalt

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages (17/12058, 17/12222) zugestimmt. Dieser entspricht im wesentlichen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10976, 17/11504), den der Bundestag im vergangenen November beschloss und dem der Bundesrat im Dezember seine Zustimmung verweigert hat.Wichtigster Punkt auch des neuen Entwurfes ist die Festschreibung einer Obergrenze für das strukturelle Defizit von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ferner ist vorgesehen, dass der Stabilitätsrat damit beauftragt wird, die Einhaltung dieser Defizitgrenze zu überwachen. Zur Unterstützung des Stabilitätsrats wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet. Zudem wird mit der Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes die innerstaatliche Aufteilung der mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts neu eingeführten Sanktionen zur Sicherung der Disziplin geregelt.

Schließlich soll mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes eine "Stufenlösung" umgesetzt werden, auf die sich die Länder einvernehmlich verständigt haben. Danach sollen die Ergebnisse des Zensus 2011 schrittweise in Zweijahresstufen technisch in die noch ausstehenden endgültigen Berechnungen der Ausgleichsjahre 2011 und 2012 einbezogen werden.