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Kein neues Bergrecht

04.02.2013
2023-08-30T12:23:53.7200Z
1 Min

WIRTSCHAFT

Die Opposition ist mit mehreren Vorstößen gescheitert, das Bergrecht in Deutschland zu reformieren. Der Bundestag lehnte am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vier Oppositionsanträge und -gesetzentwürfe ab. So hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Förderabgabe von zehn Prozent einheitlich auf alle geförderten Bodenschätze verlangt (17/9390, 17/10182). Die zahlreichen Befreiungen von dieser Abgabe sollten gestrichen werden. Zudem hatten die Grünen die Vorlage eines völlig überarbeiteten Bundesberggesetzes gefordert (17/8133). Im Planungs- und Genehmigungsstadium müsse eine öffentliche Interessenabwägung "zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen stattfinden". Dem Bergbau dürfe nicht per se der höhere Rang eingeräumt werden. Auch die Linksfraktion verlangte in einem Antrag (17/9034) ein neues Bergrecht, das vor allem auf Konfliktvermeidung setzen und sich bei der Genehmigung von Bergbauvorhaben an den Planfeststellungsverfahren orientieren müsse. Einerseits solle den Erfordernissen der Rohstoffversorgung Rechnung getragen werden. Andererseits seien aber auch die Interessen der Umwelt und der vom Abbau betroffenen Menschen angemessen zu berücksichtigen.

Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/9560), das Bundesberggesetz und die Verordnung über Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben so zu reformieren, "dass Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz im gesamten Verfahren deutlich erhöht werden". Belange des Gewässerschutzes und des Grundwasserschutzes müssten umfassend berücksichtigt werden.