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Polizei darf Daten abfragen

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
1 Min

RECHT

Die gesetzliche Regelung der Funkzellenabfrage (FZA) bleibt wie gehabt. Zwei Gesetzesentwürfe der Fraktionen Die Linke (17/7335) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7033) zur Umgestaltung von Praxis und Rechtslage hat der Bundestag vergangengen Freitag in zweiter und dritter Beratung abgelehnt. Damit folgt das Plenum der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/12419).

Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf, die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden abzuschaffen. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung, der zufolge im Falle einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann, sei zu streichen. Bisher lässt das Gesetz diese zu, sofern die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Im Unterschied zur Linksfraktion wollen die Grünen die FZA nicht komplett abschaffen. Allerdings muss diese nach Meinung der Abgeordneten als Ermittlungsmaßnahme grundgesetzkonform und rechtstaatlich reguliert werden. Ihr Entwurf sieht vor, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen.

Nach Angaben der Grünen haben Polizeibeamte im Februar 2011 in Dresden bei einer FZA viele Daten von unbeteiligten Personen erhoben. Die Daten seien in Ermittlungen verwendet worden, für die keine Genehmigung vorgelegen habe, heißt es in der Vorlage. Da sich die FZA nur gegen den Beschuldigten oder dessen Nachrichtenmittler richten dürfe, soll der Entwurf die Funkzellenabfrage erschweren. Die Änderung der Strafprozessordnung diene auch der besseren parlamentarischen Kontrolle.