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Verschiedenartige Ansprüche

GHETTO-RENTEN Die Fraktionen sind uneins über die Behandlung zweier Gruppen von Leistungsberechtigten

25.03.2013
2023-08-30T12:23:56.7200Z
2 Min

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollen Renten für Beschäftigungen in Ghettos rückwirkend ab 1997 auszahlen. SPD und Grüne fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag (17/10094) auf, für ehemalige Ghetto-Insassen bei zunächst abgelehnten und erst nach 2009 bewilligten Rentenanträgen eine rückwirkende Auszahlung der Rente ab dem 1. Juli 1997 zu ermöglichen. Die Linken verfolgen mit einem eigenen Antrag (17/7985) dasselbe Ziel.

Ablehnende Bescheide

Nach Angaben von SPD, Grünen und Linken sind in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des 2002 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto nahezu alle Anträge abgelehnt worden. Wie die drei Fraktionen in ihren Anträgen übereinstimmend darlegen, wurden aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 genau 26.186 Fälle neu geprüft und davon 23.818 positiv beschieden. Die Begünstigten hätten die Rente jedoch nur rückwirkend ab dem Jahr 2005 erhalten.

Der CDU-Abgeordnete Peter Weiß verwies darauf, dass die Begrenzung der rückwirkenden Zahlungen die davon betroffenen Rentner finanziell nicht benachteilige. Die Rentenzahlungen seien für die Jahre 1997 bis 2005 um rund 45 Prozent aufgewertet worden. Die höhere Rente gleiche den späteren Rentenbeginn aus. "Was die Opposition vorschlägt, führt nicht zu mehr Gerechtigkeit", ist sich Weiß sicher. Der SPD-Abgeordnete Anton Schaaf widersprach: "Menschen aus ein- und der selben Fallgruppe werden unterschiedlich behandelt, und das ist ungerecht." Es beschäme ihn, dass es nicht gelungen sei, die Ungleichbehandlung der beiden Gruppen von Rentnern zu beseitigen.

Der FDP-Abgeordnete Heinrich L. Kolb räumte ein, dass es Unterschiede zwischen denjenigen, die bereits seit 1997 eine Ghettorente bezögen, und denjenigen die ihren Rentenanspruch erst hätten einklagen müssen, gebe. Eine rentenrechtliche Lösung dieses Problems sei jedoch, insbesondere im Hinblick auf das hohe Alter der Betroffenen, ungeeignet.

Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke kritisierte die erwartete Ablehnung der Oppositionsanträge durch die Koalition. Dies werde zur Folge haben, "dass sich die Opfer erneut verhöhnt fühlen", sagten Jelpke. Ghetto-Renten seine keine Entschädigung, ihnen lägen vielmehr rentenrechtliche Ansprüche zugrunde. Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn appellierte an alle Fraktionen, die Gespräche über eine Lösung des Problems der unterschiedlichen Rentenhöhen weiterzuführen. Eine Gleichbehandlung wäre "ein Stück Wiedergutmachung für das, was passiert ist", sagte der Abgeordnete.

Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag über die Anträge abschließend beraten. Das Plenum lehnte beide Anträge mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen von SPD, Linken und Grünen ab.