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VOR 45 JAHREN ... : Eine Lücke im Kabinett

25.03.2013
2023-08-30T12:23:56.7200Z
1 Min

2. April 1968: Lücke tritt zurück

"Und wenn die Leiche auch noch so stinkt, von uns werden Sie nicht erfahren, dass sie tot ist." Für manchen Geschmack etwas zu makaber kommentierte Ernst Benda, 1967/68 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, vor Journalisten das sich abzeichnende Scheitern der geplanten Wahlrechtsreform. Dabei hatten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen 1966 auf dieses Vorhaben verständigt. Zumindest sollte bis zur nächsten Bundestagswahl 1969 ein Übergangswahlrecht verabschiedet sein. Im Zentrum der damaligen Diskussion stand dabei Innenminister Paul Lücke (CDU).

Gemeinsam mit Herbert Wehner (SPD) bereitete Lücke die Einführung des Mehrheitswahlrechts nach britischem Vorbild vor. So wollte er stabile Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sichern und Krisen wie zu Zeiten der Weimarer Republik verhindern. Außerdem sollte der Einzug der neoanzistischen NPD in den Bundestag verhindert werden. Diese hatte seit ihrer Gründung 1964 bereits in sechs Landtagswahlen Erfolge erzielt. Doch bereits seit Juni 1967 äußerten immer mehr SPD-Politiker Zweifel an einem Erfolg der Wahlrechtsreform. Auf einem Parteitag im März 1968 beschlossen die Sozialdemokraten schließlich, die Wahlrechtsfrage erst nach der Bundestagwahl anzugehen. Vorher wurde eine Studie veröffentlicht, die der SPD bei einem Mehrheitswahlrecht gegenüber der Union schlechtere Chancen einräumte. Enttäuscht über die SPD räumte Lücke am 2. April seinen Posten.