Piwik Webtracking Image

Kurz notiert

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
3 Min

Mehr Flexibilität für Schuldner und Gläubiger

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesetz "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" (17/11268) angenommen. Das Gesetz ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", schreibt die Regierung darin. Es führe damit ein Anreizsystem ein, "von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können".

Einstimmig für die Rechte von Hausangestellten

Der Bundestag hat ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten ratifiziert. Dem dafür nötigen Gesetzentwurf (17/12951) stimmten alle Fraktionen am vergangenen Donnerstag zu. Das Übereinkommen sieht umfangreiche Regelungen zum Arbeitsschutz, zu Arbeitszeiten, zur sozialen Sicherheit und zur Kontrolle privater Arbeitsvermittler vor. Um diese Anforderungen zu erfüllen, seien Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht nötig, schreibt die Regierung im Entwurf.

Grünen scheitern mit "sozio-kultureller Existenzsicherung"

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag (17/12389) von Bündnis 90/Die Grünen für "eine sozio-kulturelle Existenzsicherung ohne Lücken" abgelehnt. Darin forderte die Fraktion, die Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII für Erwachsene so auszugestalten, dass sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Die Regelbedarfsstufe 3 für behinderte Menschen über 25 Jahre in ihrer jetzigen Form sollte abgeschafft sowie existenzielle Leistungen an Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft stärker individualisiert werden.

Linke für mehr Kontrollen bei Organspenden

Die Fraktion Die Linke fordert mehr Kontrolle der Transplantationszentren durch regelmäßige, unangekündigte Prüfungen. In einem entsprechenden Antrag (17/12225) vertritt sie die Ansicht, dass die Organzuteilung im Transplantationsgesetz (TPG) nicht befriedigend gelöst sei. Ferner gebe es seit Jahren Kritik an den am Prozess von Organspende und Transplantation beteiligten Institutionen. Mit den Vorkommnissen in verschiedenen deutschen Transplantationszentren sei das Vertrauen der Bevölkerung in die Akteure der Organspende weiter gesunken, schreibt die Fraktion. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Neues Kostenrecht im Justizwesen

Mit zwei Gesetzen will die Bundesregierung das Justizkostenrecht reformieren und hat dazu die Zustimmung des Bundestages erhalten. Dieser nahm am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts (17/11471 neu) und den Gesetzentwurf zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (17/5313) an. Die Kostenordnung (KostO) wird durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Und die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) wird durch das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ersetzt. In Bezug auf die Gerichtsvollzieher ist geplant, diese durch verstärkte Leistungsanreize zu motivieren, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten.

Forschungsinstitut aus Speyer soll Terrorgesetze evaluieren

Das Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung (DFÖV) in Speyer soll unter Leitung von Professor Jan Ziekow die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung evaluieren. Einem entsprechenden Vorschlag des Bundesinnenministeriums stimmte der Innenausschuss vergangene Woche einstimmig zu. Nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 ist die Anwendung der durch dieses Gesetz sowie das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz geschaffenen Vorschriften von der Bundesregierung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren.