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Stabiles Fundament gesucht

Frauenhäuser Nicht nur die Grünen beklagen Geldmangel und verlangen nachhaltige Lösungen

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
3 Min

Sie müssen den Spagat gut können: Frauenhäuser, von denen es in Deutschland 353 gibt, brauchen die Anonymität zum Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen. Und sie brauchen die Unterstützung der Öffentlichkeit. Sei es, weil sie auf Spendengelder angewiesen sind, oder darauf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Existenz aktuellen Entwicklungen angepasst werden müssen. Neuester Versuch auf politischer Ebene: Ein Antrag (17/12850) von Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Fraktion eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern erreichen will. Am 16. Mai debattierte der Bundestag erstmals über die Grünen-Vorschläge.

Dass es sich dabei nicht um ein Randproblem handelt, unterstrich die Bundesregierung bereits im vergangenen August, als sie einen umfangreichen Bericht zur Lage der Frauenhäuser in Deutschland vorlegte. Daraus geht auch hervor, dass die von den Grünen kritisierte Unterfinanzierung der Unterstützungsangebote für Frauen nicht nur Oppositionsschelte ist. Tatsächlich stellt auch die Regierung in dem Bericht Reformbedarf fest. "Die Mischfinanzierung durch verschiedene Kostenträger (Land und Bund, Anm. d. Red.) ist häufig mit divergierenden Förderzielen und Fördergestaltungen verbunden. Dies führt teilweise zu Inkonsistenzen bei den Zuwendungen und macht die Beantragung und Rechnungslegung für die Einrichtungen unnötig komplex, besonders aufwendig und ressourcenintensiv."

Guter Bericht im Regal

Die Grünen regen in ihrem Antrag deshalb an, die Finanzierung von Frauenhäusern in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verlässlich zu regeln. "Alle Beteiligten müssen endlich an einen Tisch", appellierte deren frauenpolitische Sprecherin Monika Lazar. Sie nannte es traurig, dass die Bundesregierung trotz ihres Berichts vom vergangenen Jahr noch nicht gehandelt habe. "Das ist wieder ein guter Bericht, der in den Regalen des Ministeriums verstaubt." Lazar betonte, dass die Ministerin sich nicht damit herausreden könne, mit der Freischaltung des bundesweiten Hilfetelefons Anfang 2013 eine wichtige Lücke im System geschlossen zu haben. Im Gegenteil müssten nun erst recht lokale Strukturen gestärkt werden, da der Hilfebedarf bei erfolgreicher Annahme der Hotline noch steigen werde, mutmaßte sie.

Dorothee Bär, familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, verteidigte die Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons. Es übernehme eine wichtige Lotsenfunktion, weil es Erstinformation und Erstberatung biete. Dennoch stimme es, dass es vielerorts eine Unterfinanzierung der Hilfsangebote gebe, sagte Bär in Bezug auf den Antrag der Grünen. Jedes Jahr würden bis zu 34.000 Frauen mit ihren Kindern in Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen flüchten. Es komme sogar vor, dass manche Einrichtungen zwei Drittel der Frauen aus Platzmangel abweisen müssen. Diese Zahlen zeigten die Relevanz des Problems. Gleichzeitig verwies die Unionsabgeordnete darauf, dass vor allem die Länder und Kommunen für die Frauenhäuser zuständig sind: "An dieser Stelle müssen wir auch ansetzen."

Fleißiger Gesetzgeber

Tatsächlich hat sich, seit 1976 das erste deutsche Frauenhaus in Berlin gegründet wurde, sehr viel getan, um Frauen und deren Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen: 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt, 1999 gab es den ersten Aktionsplan einer Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. 2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das es von Gewalt bedrohten Menschen ermöglicht, gerichtliche Kontakt- und Näherungsverbote gegen den Täter oder bei häuslicher Gewalt die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zu erwirken. 2007 schließlich wurde die Strafbarkeit des Stalking gesetzlich geregelt.

Kein Wunder also, dass Marlene Rupprecht (SPD) in der Debatte stolz verkündete: "Wir haben in Deutschland ganz viel gemacht." Und dennoch: Das Hauptproblem vieler Einrichtungen bleibe ihre Unterfinanzierung. Rupprecht führte aus, in welch großem Ausmaß die Frauenhäuser auf ehrenamtliche Arbeit angewiesen sind. "Damit muss Schluss sein", verlangte sie. Natürlich sei der Bund dafür nicht originär zuständig, aber er müsse die Länderminister an einen Tisch bringen, um das Problem zu lösen.

Sibylle Laurischk (FDP) sprach ebenfalls von der "schwierigen Gemengelage" im Föderalismus. Sie glaube aber, dass das Thema auf der Agenda bleibe, "damit es zu einer bundesweiten Finanzierung der Frauenhäuser kommt".

Yvonne Ploetz (Die Linke) warnte davor, Gewaltschutz von der Lage der öffentlichen Haushalte abhängig zu machen. Es sei kein Geheimnis, dass in Zeiten knapper Kassen zuerst bei den sozialen Einrichtungen gespart werde. Sie forderte deshalb eine bedarfsgerechte, bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser. "Machen Sie endlich schwere Wege leicht", so ihr Apell an die Regierung.