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Mehr Geld für Parteien

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
1 Min

PARTEIEN I

Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf mehr als 154 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (17/13377) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor.

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, erstmals für das Jahr 2013 um den Prozentsatz - abgerundet auf ein Zehntel Prozent -, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 2,25 Prozent erhöht hat, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 2,2 Prozent, heißt es in der Unterrichtung. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung 150,8 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 2,2 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2013 somit bei 154,1 Millionen Euro.

Mit der Änderung des Parteiengesetzes von 2011 war die absolute Obergrenze für das Jahr 2011 auf 141,9 Millionen Euro und für das Jahr 2012 auf die genannten 150,8 Millionen Euro festgelegt worden. Ab dem laufenden Jahr wird die absolute Obergrenze jährlich entsprechend dem Parteien-Index erhöht.