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Bundestag muss an NPD zahlen

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
1 Min

PARTEIEN II

Anstehende Abschlagszahlungen an die NPD im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig nicht mit einem Zahlungsanspruch verrechnet werden, den Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gegen die Partei wegen Unrichtigkeiten in deren Rechenschaftsbericht für 2007 festgesetzt und den das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat (2 BvR 547/13).

Begründet hat die zweite Kammer des zweiten Senats des Verfassungsgericht die vergangene Woche im Eilverfahren ergangene einstweilige Anordnung im wesentlichen mit einem Vergleich der Folgen, die eine ablehnende beziehungsweise eine stattgebende Entscheidung des Gerichts gehabt hätte. Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten die Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken. Wenn sich die Verfassungsbeschwerde hingegen in der Hauptsache als unbegründet erweise, könne die Verrechnung mit späteren Abschlagszahlungen nachgeholt werden, argumentierten die Karlsruher Richter.

Ob die gesetzliche Sanktionsregelung oder ihre Anwendung durch die Verwaltung und die Auslegung durch die Verwaltungsgerichte verfassungsgemäß sind, muss im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Lammert, der die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis nahm, verwies darauf, dass dies keine Vorentscheidung zugunsten der NPD sei, sondern Ergebnis einer Folgenabwägung.

Die Bundestagsverwaltung wird der einstweiligen Anordnung entsprechen und zum 15. Mai sowie zum 15. August dieses Jahres Abschlagszahlungen in einer Höhe von jeweils zirka 303.000 Euro an die NPD auszahlen.