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"Dies ist ein Tag der Freude"

FINANZEN Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften wird schnell geregelt

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
4 Min

Alle Fraktionen des Bundestages wollen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen beim steuerlichen Splitting möglichst schnell umsetzen. Strittig ist aber der Umfang der Rückwirkung für ältere Steuerfälle. Von der Opposition wurden in der Debatte am Freitag, den 14. Juni 2013, auch weitergehende Vorstellungen zur Öffnung der Ehe geäußert.

Der Bundestag überwies drei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils an die Ausschüsse. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen mit ihrem Entwurf (17/13870) die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen nach Maßgabe des Gerichtsurteils auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet wissen. Zu den Haushaltsausgaben heißt es, die Steuermindereinnahmen würden in diesem Jahr 175 Millionen Euro betragen. 150 Millionen davon entstehen wegen der rückwirkenden Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe für alle noch offenen Fälle. 2014 wird mit Mindereinahmen in Höhe von 40 Millionen Euro gerechnet, 2015 mit 65 Millionen Euro und ab 2016 mit 70 Millionen Euro für alle staatlichen Ebenen zusammen.

Problem Rückwirkung

Auch die SPD-Fraktion verfolgt mit ihrem Entwurf (17/13871) das Ziel, die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht umfassend und rückwirkend zu beseitigen. Über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus sollen aber nach dem Willen der SPD-Fraktion auf Antrag der Lebenspartner auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen und nicht nur die offenen Fälle geändert werden. Dazu heißt es, das Gericht habe dem Gesetzgeber die Entscheidung überlassen, ob die begünstigenden Neuregelungen auch für bereits abgeschlossene Steuerfälle gelten sollen.

Die Grünen haben ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (17/13872) eingebracht. Das Gesetz soll auf alle Erwerbe angewendet werden, für die Steuer nach dem 31. Juli 2001 entstanden ist oder noch entsteht. Es handele sich dabei um eine Rückwirkung ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, schreibt die Fraktion in der Begründung.

"Die CDU tut sich bei diesem Thema schwer", sagte Thomas Strobl (CDU) zu der Debatte. Er habe in den vergangenen Monaten immer für diesen Gesetzentwurf geworben, nicht nur mit Blick auf die Rechtsprechung, sondern "weil ich in der Sache eine Überzeugung gefunden habe. Diese Überzeugung ist, dass die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein zeitgemäßer Ausdruck konservativer Politik sein kann". Die Union glaube an den besonderen Wert zwischenmenschlicher Bindung und Verpflichtung. "Wir glauben, dass eine Gesellschaft stärker und freier wird, wenn Menschen sich freiwillig gegenseitig verpflichten, gegenseitig binden." Daher trete die Union besonders für die Ehe ein und halte daher im Unterschied zu den Grünen am Ehegattensplitting fest.

Zu Forderungen nach einem vollen Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften sagte Strobl, dies müsse sehr sorgfältig bedacht werden. "Französische Verhältnisse auf den Straßen" und eine Spaltung der Gesellschaft möchte er nicht. Man müsse den Wandel so gestalten, "dass eine Gesellschaft über ihn nicht auseinanderfällt oder gar zerbricht".

Ingrid Arndt-Brauer (SPD) erinnerte die Union daran, dass sie nicht aus Überzeugung handeln würde, "sondern weil das Bundesverfassungsgericht es Ihnen aufgetragen hat". Auch andere große gesellschaftliche Themen sei die Union nicht von sich aus ausgegangenen, sagte Arndt-Brauer mit Blick auf Themen wie Wehrpflicht oder Atomkraft. Die SPD-Politikerin verlangte, auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide müssten rückwirkend geändert werden können. Besonders in Bayern und Saschen seien Einsprüche von Lebenspartnern zurückgewiesen worden, wodurch die Steuerbescheide bestandskräftig geworden seien. "Was kann denn jemand, der diesen Einspruch in Bayern gemacht hat, dafür, dass sein Finanzamt anders handelt als jemand in Köln?" Dort waren die Steuerbescheide nach Einsprüchen offen gehalten worden. Die Leute müssten gleich behandelt werden, verlangte Arndt-Brauer.

Die nächsten Schritte

"Dies ist ein Tag der Freude", stellte Michael Kauch (FDP) fest und erinnerte daran, dass sich seine Partei schon lange dafür eingesetzt habe, dass diejenigen Menschen, die gleiche Pflichten haben, auch gleiche Rechte haben. Dies werde jetzt bei der Einkommensteuer umgesetzt. Besonders erfreut zeigte sich Kauch über die Rede von Strobl. "Das war ein Vortrag eines modernen konservativen Familienbildes. Diese Neuorientierung, die hier in der Union sichtbar wird, wird es ermöglichen, in der nächsten Wahlperiode die letzten Schritte zur vollständigen Gleichstellung zu gehen."

Die Koalition mache nur das, was absolut notwendig sei, kritisierte Barbara Höll (Fraktion Die Linke). Zwar solle jetzt das Einkommensteuerrecht geändert werden, aber bei der Riester- und Rürup-Rente seien die Lebenspartner weiterhin nicht abgesichert. Auch beim Kindergeld müssten noch Änderungen erfolgen. "Es ist gut, dass wir das wenige heute tun, aber es ist enttäuschend, dass Sie nicht wenigstens jetzt zum Ende der Legislaturperiode die Kraft hatten, im Steuerrecht insgesamt klaren Tisch zu machen. Das ist ein Armutszeugnis", sagte Höll, die dazu aufforderte, die Lebensrealität in Deutschland wahrzunehmen und die Normen anzupassen: "Die Öffnung der Ehe ist das, was als nächstes ansteht."

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) griff diese Forderung auf: Wenn es nach der Bundestagswahl Rot-Grün gebe, werde es zu dieser Öffnung der Ehe kommen: "Das könnte schon 2014 wahr werden." Beck warf der Union vor, die Gleichberechtigung jahrelang verhindert zu haben: "Sie haben Schwulen und Lesben die gleichen Rechte verwehrt und ihnen damit auch die gleiche Würde abgesprochen", stellte Beck fest. Jetzt gebe es nur einige Änderungen im Steuerrecht, während zum Beispiel beim Adoptionsrecht das Urteil nicht umgesetzt werde. "Sie machen ihre antischwule und antilesbische Politik weiter auf dem Rücken des Kindeswohls von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften", warf Beck der Union vor.

Überwiesen wurden zwei Anträge der Grünen, mit denen das Recht auf Eheschließung für Personengleichen Geschlechts eingeführt werden soll (17/13912) und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Adoptions- und Einkommensteuerrecht (17/13913) umgesetzt werden sollen

Der weitere gesetzgeberische Fahrplan sieht die abschließende Beratung im Bundestags-Finanzausschuss für den 26. Juni und die Entscheidung des Bundestages für den 28. Juni vor. Der Bundesrat könnte dann am 5. Juli beschließen.