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Aufenthaltsrecht bleibt unverändert

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
1 Min

INNERES

Die Grünen-Fraktion ist mit einem Vorstoß zur Änderung des deutschen Nachzugsrechts für minderjährige Kinder gescheitert. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag vergangene Woche einen entsprechenden Grünen-Antrag (17/12395) mit der Koalitionsmehrheit ab. Nach dem Willen der Grünen sollte die rechtlich unterschiedliche Behandlung von Kindern unter und über 16 Jahren aufgehoben werden. Daneben zielte die Vorlage darauf ab, den Anspruch auf Kindernachzug auf getrennt lebende Elternteile mit gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts zu erweitern, sofern der andere Elternteil der Zusammenführung zugestimmt hat. Ferner wollte die Fraktion unter anderem festgelegt wissen, dass DNS-Abstammungsgutachten in Verfahren zum Kindesnachzug "nur in sehr engen Grenzen als ultima ratio nach Ausschöpfung aller weniger belastenden Beweismittel durchgeführt werden".

Ebenfalls gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen lehnte das Parlament auch einen Gesetzentwurf des Bundesrates (17/13424) zur Reform des Aufenthaltsrechts für gut integrierte Ausländer ab. Damit sollte nach dem Willen der Länderkammer ein Beitrag gegen sogenannte Kettenduldungen geleistet werden soll. Die Vorlage sah unter anderem vor, jugendlichen geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren in der Bundesrepublik aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollten dem Bundesratsentwurf zufolge nach achtjährigem Aufenthalt und nachgewiesener "nachhaltiger Integration" eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.