Piwik Webtracking Image

Gegen Menschenhandel

RECHT Stärkere Kontrolle von Menschenhandel und Prostitution

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
1 Min

Gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung der Prostitution (17/13706) in modifizierter Fassung (17/14193) verabschiedet.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition beabsichtigt mit der Vorlage einerseits, den Menschenhandel mit neuen Strafbestimmungen stärker zu bekämpfen und andererseits Prostitutionsstätten einer gewerberechtlichen Überwachung zu unterwerfen. So sollen diese stärker kontrolliert werden. Der Gesetzesbeschluss sieht beim Thema Menschenhandel eine Reihe von Neuerungen im Strafgesetzbuch vor. So soll beispielsweise Menschenhandel mit dem Ziel des Organhandels ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Bislang ist dies lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar. In die Neuregelungen einbezogen sind unter anderem auch Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Bettelei und der Ausnutzung strafbarer Handlungen.

Mit der Verschärfung dieser und anderer Strafvorschriften wollen die beiden Koalitionsfraktionen Vorgaben der Europäischen Union (2011/26/EU) zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen.