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Neuer Anlauf nach Wahl

BUNDESTAG Vorlagen zu Abgeordnetenbestechung abgelehnt

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
2 Min

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind vergangenen Donnerstag mit neuerlichen Anläufen gescheitert, die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe zu stellen. Beide Fraktionen hatten entsprechende Änderungsanträge zu dem vom Bundestag in modifizierter Fassung (17/14192) verabschiedeten Regierungsentwurf eines "Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken" (17/13057) eingebracht. Gegen den Antrag der SPD-Fraktion (17/14240) votierten 319 Abgeordnete, während 201 für die Vorlage stimmten und 66 sich enthielten. Auch der Grünen-Antrag (17/14242) wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt. Beide Anträge sahen vor, die "Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen" mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe zu ahnden.

"Riesenskandal"

In der Debatte verwies der Parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann darauf, dass Deutschland eines der wenigen Länder sei, in denen Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten nicht strafbar sei. 2003 habe die Bundesregierung ein UN-Abkommen unterschrieben, das die Unterzeichnerstaaten verpflichtete, die Korruption von Abgeordneten unter Strafe zu stellen. Das Abkommen sei noch nicht in nationales Recht umgesetzt, weil sich die Koalition weigere, dies zu tun. Zwar hätten alle drei Oppositionsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, doch habe die Koalition mit ihrer Mehrheit im Rechtsausschuss achtmal verhindert, dass darüber abgestimmt werden könne. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag nannte es einen "Riesenskandal", dass die Koalition im Ausschuss achtmal die Befassung mit dem Thema von der Tagesordnung genommen habe .

Der CSU-Abgeordnete Thomas Silberhorn entgegnete, wenn es um Stimmenkauf gehe, stehe die Abgeordnetenbestechung im Deutschland sehr wohl unter Strafe. Auch würden die Gesetzentwürfe der Opposition nach übereinstimmender Bewertung von Sachverständigen "den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei weitem nicht gerecht". Silberhorn bot zugleich an, das Thema nach der Bundestagswahl nochmals aufzugreifen "mit der Intention, zu einer Fraktionsübergreifenden Regelung zu kommen".

Für Die Linke kritisierte ihre Abgeordnete Halina Wawzyniak, mit den Änderungsanträgen von SPD und Grünen würden "leider nachträgliche Dankeschön-Spenden nicht unter Strafe gestellt". Ihre Fraktion enthalte sich bei der Abstimmung "trotz aller grundsätzlichen Sympathie für das Anliegen".