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Alle wollen Gleichstellung

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
1 Min

STEUERRECHT

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Einkommensteuerrecht zugestimmt. Alle Fraktionen stimmten für den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (17/13870, 17/14195). Das Karlsruher Urteil sieht eine Anwendung des Splittingtarifs für Lebenspartnerschaften vor.

Zu den Haushaltsausgaben heißt es, die Steuermindereinnahmen würden in diesem Jahr 175 Millionen Euro betragen. 150 Millionen davon entstehen wegen der rückwirkenden Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe für alle noch offenen Fälle. 2014 wird mit Mindereinnahmen in Höhe von 40 Millionen Euro gerechnet, 2015 mit 65 Millionen Euro und ab 2016 mit 70 Millionen Euro für alle staatlichen Ebenen zusammen. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme von Lebenspartnern an der pauschalierenden Wirkung des Splittingverfahrens Unterhaltszahlungen für den Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin nicht mehr nachgehalten und für den steuerlichen Abzug im einzelnen nachgewiesen werden müssten.

Die SPD-Fraktion wollte mit ihrem von der Koalitionsmehrheit abgelehnten Entwurf (17/13871) über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus auf Antrag der Lebenspartner auch die Änderung bereits bestandskräftiger Steuerfestsetzungen ermöglichen. Die Grünen wollten mit ihrem ebenfalls abgelehnten Entwurf (17/13872) auch eine Rückwirkung ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (31. Juli 2001) erreichen.