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Europaparlament billigt Haushalt

15.07.2013
2023-09-21T11:17:06.7200Z
2 Min

EU

Anfang Juli hat auch das Europäische Parlament grünes Licht gegeben: Die Europäische Union kann bis zum Ende des Jahrzehnts knapp eine Billion Euro ausgeben. Damit steht der Finanzplan der EU für die Jahre 2014 bis 2020. Als Voraussetzung für die endgültige Zustimmung im September verlangten die Parlamentarier von den Mitgliedstaaten, für das Defizit für 2013 aufzukommen.

Vorausgegangen war ein monatelanger Machtkampf zwischen Parlament und Mitgliedstaaten. Erst Ende Juni hatten sich die Spitzen von EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten auf den neuen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 mit einem Volumen von 996,7 Milliarden geeinigt. Ein Kompromiss wurde auch deshalb möglich, weil die Regierungen vor allem in der für das Parlament wichtigen Frage der Flexibilität Zugeständnisse machten. Sie stimmten zu, dass nicht ausgegebenes Geld eines Haushaltsjahres nicht mehr wie bisher an die Mitgliedstaaten zurückgezahlt werden muss. Stattdessen kann es innerhalb der gleichen Haushaltsposition auf das folgende Jahr übertragen werden. Allerdings nicht unbegrenzt: Die übertragbaren Margen dürfen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 nicht höher als sieben, neun und zehn Milliarden Euro sein. In den Jahren davor dürfen die entsprechenden Gelder allerdings vollständig übertragen werden. Auf diese Weise will das Europaparlament verhindern, dass die Summe des tatsächlich ausgegebenen Geldes deutlich unter dem eigentlich genehmigten Betrag liegt. "Im auslaufenden Planungszeitraum wurden 55 Milliarden Euro nicht ausgegeben", sagte Europaparlaments-Präsident Martin Schulz (SPD).

Ein weiteres Zeichen setzten die Straßburger Abgeordneten in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause mit ihrem Appell für eine umfassende Finanztransaktionsteuer. Für Aktien und Anleihen soll demnach eine Steuer von 0,1 Prozent fälligwerden, für Derivate soll der Steuersatz 0,01 Prozent betragen. Für den Handel mit Staatsanleihen und Pensionsfonds sollen Übergangsregelungen gelten. Allerdings wollen zunächst nur elf EU-Staaten eine solche Steuer in verstärkter Zusammenarbeit einführen: Neben Deutschland sind das Belgien, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei. Die EU-Komission hatte ursprünglich im Sinn, die Steuer bis 2014 EU-weit einzuführen. Die Besteuerung von Finanzinstituten solle auf dem "Wohnsitzprinzip" basieren, also dort fällig werden, wo das Institut seinen Sitz hat. Das geschätzte Steueraufkommen liege bei jährlich rund 57 Milliarden Euro. Zwei Drittel des Steueraufkommens sollen den Plänen zufolge direkt an die EU fließen, der Rest an die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten. Der Kommissionsvorschlag war und ist allerdings stark umstritten.