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VOR 65 JAHREN ... : Auf dem Weg zum Grundgesetz

05.08.2013
2023-08-30T12:24:03.7200Z
1 Min

10. August 1948: Verfassungskonvent tagt

Der Weg zum Grundgesetz der Bundesrepublik begann an einem allzu monarchischem Ort: dem Speisezimmer des Bayerischen Königs Ludwig II. auf Schloss Herrenchiemsee. Dort eröffnete am 10. August 1948 der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Anton Pfeiffer, den vorbereitenden Verfassungskonvent, der von den Regierungen der elf Länder der Westzone einberufen worden war. Dessen Aufgabe: der Entwurf einer Verfassung, die aber keine sein sollte.

Im Juli hatten die Militärgouverneure der westlichen Siegermächte den Ministerpräsidenten den Auftrag gegeben einen westdeutschen Staat zu gründen. Doch die Länderchefs hatten Sorge, dass eine Verfassung für die Westzonen eine Ost-West-Spaltung Deutschlands zementieren würde, weshalb sie gegen den Willen der Westalliierten durchsetzten, lediglich ein "Grundgesetz" zu erarbeiten. Ziel war es dennoch, eine "föderative Regierungsform" festzuschreiben, "die die Rechte der beteiligten Länder schützt und gleichzeitig eine angemessene Zentralinstanz schafft sowie Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält". Jedes Land entsandte einen stimmberechtigten Vertreter, hinzu kamen jeweils ein bis zwei Experten. Das Gremium arbeitete in drei Unterausschüssen und präsentierte nach nur 13 Tagen, am 23. August 1948, einen "Entwurf eines Grundgesetzes" mit 149 Artikeln samt Erläuterungen. Dieser diente dem Parlamentarischen Rat später als Grundlage für die Ausarbeitung des Grundgesetzes, das er am 8. Mai 1949 verabschiedete.