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Farbenspiele um die Macht

BUNDESRAT Die Stimmenverteilung in der Länderkammer spielt auch für die Koalitionsmöglichkeiten im Bund eine Rolle

30.09.2013
2023-08-30T12:24:05.7200Z
5 Min

Nicht nur der Bundestag ist am 22. September neu gewählt worden, sondern auch der hessische und - eine Woche zuvor - der bayerische Landtag. Während die Auswirkungen des weiß-blauen Ergebnisses auf den Bundesrat und damit auf die Bundesebene mit der Rückeroberung der CSU-Alleinherrschaft klar sind, lässt sich das im Falle Hessens nicht sagen (Siehe Beiträge unten).

Dabei dürften die künftigen Kräfteverhältnisse in der Länderkammer auch für die Regierungsbildung auf Bundesebene eine wesentliche Rolle spielen. Denn "durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit", wie es in Artikel 50 des Grundgesetzes heißt. Für die künftige Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit im Bundestag ist daher die Machtverteilung in der Länderkammer ein ganz wesentlicher Faktor, den es zu berücksichtigen gilt - schließlich muss jeder Gesetzesbeschluss des Bundestages noch den Bundesrat passieren.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen zwei Arten von Bundesgesetzen, den "Zustimmungsgesetzen" und den "Einspruchsgesetzen". Gegen letztere kann die Länderkammer zwar Einspruch einlegen, aber der Bundestag kann diesen zurückweisen. Dazu allerdings ist im Bundestag die absolute Mehrheit erforderlich, also eine Stimme mehr als die Hälfte der künftig 630 Abgeordneten - was auch bei den Überlegungen über eine etwaige Minderheitsregierung zu beachten ist. Legt der Bundesrat gar mit Zweidrittelmehrheit gegen ein Bundesgesetz Einspruch ein, kann der Bundestag diesen auch nur mit Zweidrittelmehrheit zurückweisen.

Zustimmungsgesetze

Kann der Bundesrat das Inkrafttreten von Einspruchsgesetzen also mindestens verzögern, kommt ihm bei den Zustimmungsgesetzen noch weit mehr Bedeutung zu: Diese Gesetze nämlich - der Name besagt es - benötigen die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer, um zustande zu kommen; ohne diese Zustimmung sind sie - Bundesregierung hin, Bundestag her - gescheitert.

Zu diesen Zustimmungsgesetzen zählen neben Verfassungsänderungen, für die im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, unter anderem

Vorlagen, die in bestimmter Weise Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben. Das sind beispielsweise alle Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen die Länder oder Kommunen beteiligt sind, wie etwa die Lohn- und Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer und die Gewerbesteuer. Insgesamt bewertete der Bundesrat 218 von 553 Gesetzesbeschlüssen des Bundestages in der jetzt ablaufenden 17. Legislaturperiode als zustimmungsbedürftig.

Der Bundesrat könnte also nicht nur einer Minderheitsregierung im Bund das Leben schwer machen, sondern je nach seiner Zusammensetzung auch einer Koalition, die über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Stellt die Bundestagsopposition die Mehrheit im Bundesrat, droht der Bundesregierung eine Blockadepolitik in der Länderkammer, wie sie in der Vergangenheit schon mehrfach zu beobachten war. Daher wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei ihrer Suche nach einer Parlamentsmehrheit auch auf die Stimmenverhältnisse im Bundesrat blicken, in dem jedes Bundesland je nach Bevölkerungsgröße über drei bis sechs Stimmen verfügt.

Absolute Mehrheit erforderlich

Für Beschlüsse der Länderkammer ist mindestens die absolute Mehrheit erforderlich, egal, ob es nun darum geht, einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zuzustimmen, den Vermittlungsausschuss anzurufen oder Einspruch einzulegen. Bei insgesamt 69 Bundesratsstimmen liegt diese Mehrheit bei 35, wobei zu beachten ist, dass sich bei Abstimmungen Länder mit Regierungskoalitionen, in denen ein Gesetzesvorhaben umstritten ist, in der Regel enthalten und damit faktisch mit Nein stimmen. Das ist zumeist bei Landeskoalitionen zwischen zwei (oder mehr) Parteien der Fall, von denen eine im Bund regiert und die andere dort auf den Oppositionsbänken sitzt.

Der SPD-Alleinregierung in Hamburg mit ihren drei Bundesratsstimmen stellt sich diese Frage freilich so wenig wie dem künftig wieder allein von der CSU geführten Bundesland Bayern mit seinen sechs Stimmen. Von den derzeit 14 Koalitions- regierungen bilden die vier rot-grünen in Bremen (drei Stimmen), Niedersachsen (sechs Stimmen), Nordrhein-Westfalen (sechs Stimmen) und Rheinland-Pfalz (vier Stimmen) zusammen mit Schleswig-Holstein (vier Stimmen), in dem Rot-Grün mit dem Südschleswigschen Wählerverband koaliert, und dem grün-rot regierten Baden-Württemberg (sechs Stimmen) den größten Block mit insgesamt 29 Stimmen. Weitere vier Stimmen entfallen auf Brandenburg mit seiner rot-roten Regierungskoalition.

Auf zusammen 18 Stimmen kommen die drei schwarz-roten Landesregierungen im Saarland (drei Stimmen), in Sachsen-Anhalt (vier Stimmen) und Thüringen (vier Stimmen) sowie die zwei rot-schwarz regierten Länder Berlin (vier Stimmen) und Mecklenburg-Vorpommern (drei Stimmen). Von einer schwarz-gelben Koalition wird Sachsen (vier Stimmen) regiert; über die fünf Bundesratsstimmen Hessens verfügt bis zu einem Regierungswechsel in Wiesbaden die bisherige schwarz-gelbe Landesregierung, auch wenn CDU und FDP am 22. September keine Mehrheit für eine Fortsetzung ihrer Koalition im neuen Landtag bekommen haben.

Eine etwaige schwarz-grüne Bundesregierung könnte sich im Bundesrat also im Zweifelsfall derzeit nur auf Bayern stützen. Selbst wenn auch Hessen künftig von einer Koalition aus CDU und Grünen regiert würde, wären das in der Länderkammer zusammen lediglich elf Stimmen.

Unter der Schwelle

Einer künftig von Union und SPD getragenen Bundesregierung winkten demgegenüber neben den 18 Stimmen der CDU/SPD- beziehungsweise SPD/CDU-regierten Länder auch die zusammen neun Stimmen der beiden Alleinregierungen von Bayern und Hamburg. Doch selbst mit den fünf hessischen Stimmen bliebe dieses Lager mit 32 Stimmen noch unterhalb der Schwelle zur absoluten Mehrheit, die es nur mit den vier Sachsen-Stimmen überspringen könnte.

Eine rechnerisch ebenfalls mögliche rot-rot-grüne Bundesregierung dürfte derzeit auch ohne Hessen eine Bundesratsmehrheit von 36 Stimmen hinter sich wissen. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern, sofern es nicht überraschend in einem Land zu einem Koalitionswechsel oder einer vorzeitigen Neuwahl kommt. Regulär könnte das rot-rot-grüne Stimmenpolster im Bundesrat erst im Herbst nächsten Jahres schmelzen, wenn sich die Brandenburger Koalition aus SPD und Linkspartei dem Wähler stellen muss. Würde danach etwa die CDU in Potsdam (mit-)regieren, wäre die absolute Mehrheit im Bundesrat für Rot-Rot-Grün dahin, sofern es sich nicht bei den vorherigen Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen weiter auffüllt.

Die stehen im Sommer 2014 an. Dabei geht es in Dresden für die FDP um ihre letzte Regierungsbeteiligung in einem Land. Würde Schwarz-Gelb dort von einer CDU- oder SPD-Alleinregierung oder einer Koalition beider Parteien abgelöst und in Thüringen Schwarz-Rot bestätigt, käme diese Farbkombination - die fünf hessischen Stimmen mitgerechnet - im Bundesrat auch über die 35-Stimmen-Marke.

Für Schwarz-Grün läge diese Hürde dagegen auch dann noch deutlich zu hoch, wenn CDU und Grüne sowohl in Wiesbaden als auch in Dresden und in Erfurt regieren würden: Selbst in diesem Fall käme der entsprechende Länderblock im Bundesrat auf lediglich 19 Stimmen - beziehungsweise 23, wenn man auch noch die vier Stimmen Brandenburgs dazu zählen will.