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Ramelow unverdächtig

Urteil Abgeordnete stehen unter besonderem Schutz

14.10.2013
2023-08-30T12:24:05.7200Z
2 Min

Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder Landtagen nur in streng begründeten Ausnahmefällen überwachen. Im konkreten Fall erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow am vergangenen Mittwoch für verfassungswidrig. Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Der Fraktionschef der Linkspartei im thüringischen Landtag hatte gegen die Beobachtung selbst geklagt.

Ramelow nahm das Urteil mit großer Genugtuung auf. Die Behinderung der Freiheit von Abgeordneten wie von Journalisten sei auch ein Abbau von Rechtsstaatlichkeit. Es könne nicht sein, dass ein staatlicher Geheimdienst die Opposition kontrolliere. "Die Opposition muss die Regierung kontrollieren", betonte der Politiker.

Nicht verdächtig

Ramelow ist bereits seit 1999 Abgeordneter. Mehrere Jahre lang war er auch Vizefraktionschef der Linkspartei im Bundestag. Die obersten Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Abgeordnete durch das sogenannte freie Mandat nach dem Artikel 38 des Grundgesetzes besonders geschützt seien. Mit der Sammlung und Speicherung von Daten durch den Verfassungsschutz werde in diesen Schutz erheblich eingegriffen. "Dieser Eingriff kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, unterliegt jedoch strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen." Bei Ramelow sei die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, denn er sei nicht verdächtig, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Allein der Verdacht, dass es in der Linkspartei einzelne verfassungsfeindliche Strömungen gebe, könne eine Einzelüberwachung nicht rechtfertigen, stellten die Richter fest.

Das Urteil betrifft auch andere Linke-Abgeordnete, die der Verfassungsschutz wegen vermeintlich extremistischer Bestrebungen im Visier hat. Aus dem Bundestag standen in der 17. Legislaturperiode dazu Fraktionschef Gregor Gysi sowie dessen Vize Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch unter Beobachtung. Gleiches gilt für die heutige Parteivorsitzende Katja Kipping.