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Korrekte Rechenschaft

14.10.2013
2023-08-30T12:24:06.7200Z
2 Min

STAATSZUSCHUSS

Will eine Partei Geld aus der staatlichen Finanzierung erhalten, muss sie Wählerstimmen sammeln. Auch das Einwerben von Spenden wirkt sich auf den Staatszuschuss aus (siehe nebenstehenden Kompaktkasten). Ganz entscheidend ist es, die Finanzen im Griff zu haben. Ohne korrekten Rechenschaftsbericht des Vorjahres geht es nicht. In den Paragrafen 23 und 24 des Parteiengesetzes ist geregelt, wie eine "öffentliche Rechenschaftslegung" auszusehen hat. Benötigt wird der Rechenschaftsbericht auch zur Berechnung der "relativen Obergrenze", die in Paragraf 18 erläutert wird. Dort heißt es in Absatz fünf: "Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe der Einnahmen nicht überschreiten."

Sonderfall

Einen Rechenschaftsbericht des Vorjahres vorzulegen, ist für die Alternative für Deutschland (AfD) aber schlichtweg unmöglich: Die Partei wurde erst zu Jahresbeginn gegründet. Muss sie also auf die staatlichen Zuwendungen, die ihr angesichts der überraschend guten Ergebnisse zustehen, verzichten? Nein, heißt es vom zuständigen Referat in der Bundestagsverwaltung. Es gebe schon seit einigen Jahren eine Verwaltungspraxis, die eine Festsetzung der Zuschüsse auf Wählerstimmenbasis ermöglicht. Voraussetzung dafür: Die Partei muss bis 15. Februar 2014, dem Tag, an dem der Bundestagspräsident die Höhe der staatlichen Mittel für jede anspruchsberechtigte Partei für 2013 festsetzt, einen attestierten Teilrechenschaftsbericht einreichen, der die Einnahmen im Gründungsjahr belegt.

Vorgaben

Hintergrund ist die erwähnte "relative Obergrenze" bei der Zuschusserteilung: Keine Partei darf mehr staatliche Zuschüsse erhalten, als sie an Eigeneinnahmen selbst hat. Ganz neu ist das Verfahren freilich nicht. Schon vor drei Jahren sei bei der "Freien Wähler Bundesvereinigung" ähnlich vorgegangen worden. Der potenzielle Anspruch sei damals aber wesentlich geringer gewesen, heißt es seitens der Bundestagsverwaltung. Die AfD ist zuversichtlich, sämtliche Vorgaben einhalten zu können. In einem Gespräch mit dem Bundeswahlleiter in der vergangenen Woche, berichtet AfD-Schatzmeister Norbert Stenzel, habe man gesagt bekommen, was alles vorzulegen sei. "Das haben wir auch alles beisammen und lassen es derzeit von unserem Wirtschaftsprüfer aufarbeiten."

Eigeneinnahmen

Der Schatzmeister sagt, ihm sei im Verlauf des "positiven Gespräches" der Eindruck vermittelt worden, dass das von der AfD vorgelegte Material lediglich kleiner Änderungen bedürfe. "Danach würden wir ohne Probleme das uns zustehende Geld bekommen", resümiert er optimistisch. Dass die Eigeneinnahmen der Partei mindestens in dieser Größenordnung liegen müssen, um den Zuschuss auch tatsächlich zu erhalten, stellt nach seiner Aussage kein Problem dar. Damit unterscheidet sich die eurokritische Partei von den zuvor aufstrebenden Piraten: Ihnen ist es nämlich in den Jahren ihrer Existenz nicht gelungen, die ihnen eigentlich dem Wahlergebnis nach zustehenden Zuschüsse auch tatsächlich zu erhalten, weil die Eigeneinnahmen der Piraten nicht ausreichend hoch waren.