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Finanzen für die Fraktionen

PARLAMENTSARBEIT Das meiste Geld wird für die fast 1.000 Mitarbeiter aufgewendet

14.10.2013
2023-08-30T12:24:06.7200Z
3 Min

Nicht nur die Parteien bekommen öffentliche Gelder, auch die Fraktionen im Bundestag erhalten für ihre Arbeit jedes Jahr Mittel in Millionenhöhe aus der Staatskasse. Je größer die Fraktion, umso mehr Geld wird ausgereicht. Somit ist der Zusammenschluss zu einer Fraktion nicht nur unter strategischen, sondern auch unter finanziellen Gesichtspunkten vorteilhaft.

In Paragraf 50 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) ist geregelt, dass Fraktionen "zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt" haben. Die Höhe der Beträge legt der Bundestag jährlich fest. Wie die Fraktionen das Geld dann jeweils ausgeben, ist ihre Sache, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Eine Verwendung der Gelder für Parteiaufgaben ist unzulässig, die Trennung ist strikt.

Vier Fraktionen in neuer Stärke

Im neuen 18. Bundestag gibt es nur noch vier Fraktionen, nachdem die FDP infolge der Wahlschlappe vom 22. September rausgefallen ist. Die Fraktion von CDU/CSU wächst auf 311 Parlamentarier an, nach 237 Mitgliedern in der 17. Wahlperiode, und ist damit klar die stärkste Kraft im Haus. Auch die SPD-Fraktion ist größer geworden und umfasst nunmehr 193 Abgeordnete, nach 146 in der zurückliegenden Wahlperiode. Die beiden Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei sind dafür etwas geschrumpft. Die Fraktion Die Linke bringt als drittstärkste Kraft im Bundestag aktuell nur noch 64 Sitze auf die Waage, 75 waren es bislang. Die Grünen sind mit 63 Sitzen gegenüber 68 Mandaten vorher nunmehr die kleinste politische Kraft im Bundesparlament.

Wie viel Geld die Fraktionen konkret für ihre Arbeit bekommen, entscheidet der Bundestag auf Vorschlag des Parlamentspräsidenten, der sich dazu mit dem Ältestenrat verständigt. Die Mittelzuweisungen werden im Bundeshaushalt aufgeführt und mit dem neuen Etat im nächsten Jahr verabschiedet.

Opposition bekommt Zuschlag

Zu unterscheiden ist zwischen dem Grundbetrag für jede Fraktion und einer Pauschale für jeden Abgeordneten einer Fraktion. Derzeit liegt die monatliche Grundpauschale bei 371.258 Euro, die monatliche Pauschale pro Fraktionsmitglied bei 7.751 Euro.

Wer in die Opposition muss, bekommt immerhin ein finanzielles Trostpflaster. Den Oppositionsfraktionen steht derzeit beim Grundbetrag ein Zuschlag von 15 Prozent und bei der Kopfpauschale von 10 Prozent zu. Deshalb werden nach Auskunft der Bundestagsverwaltung im Moment die Mittel auch nur als Abschlagzahlung vorab gewährt, weil noch gar nicht klar ist, wer in der Opposition landet. Zudem halten sich alle Fraktionen auch mit der Personalplanung noch zurück.

Mit dem Geld werden überwiegend die Mitarbeiter in den Fraktionsverwaltungen bezahlt, aber auch beispielsweise die Öffentlichkeitsarbeit, Studien oder Veranstaltungen finanziert. Im Jahr 2012 summierten sich die Bundesmittel für die fünf Fraktionen (17/14492) auf insgesamt rund 80,83 Millionen Euro (siehe Grafik).

Hunderte Mitarbeiter

Der Verwaltungsapparat der Fraktionen ist gut besetzt. Die FDP-Fraktion kam zuletzt auf 120 Mitarbeiter. Alle Fraktionen zusammen kommen derzeit auf 964 Angestellte, von der Sekretärin bis zum wissenschaftlichen Assistenten. Allein die Unionsfraktion beschäftigt 300 Mitarbeiter und kalkuliert mit einem Jahresbudget von rund 27,27 Millionen Euro. Bei der SPD-Fraktion arbeiten 264 Mitarbeiter, bei der Linksfraktion sind es 130, bei den Grünen rund 150. Es wird noch Wochen oder gar Monate dauern, bis die Verwaltungen an die neuen Größenverhältnisse angepasst sind. Bei Union und SPD hieß es mit Blick auf die Regierungsbildung unisono: "Es weiß doch noch keiner, wie es weiter geht."