Piwik Webtracking Image

Mann der ernsten Stunde

BUNDESPRÄSIDENT Joachim Gauck kommt als deutsches Staatsoberhaupt eine tragende Rolle bei der Kanzlerwahl und der Bildung einer neuen Regierung zu. Wenn dies…

14.10.2013
2023-08-30T12:24:06.7200Z
5 Min

Die Schlagzeilen kamen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. "Amtsmüde", "schusselig" und "überfordert" sei er, neige zu "Wutausbrüchen" und sei "den Frauen zu sehr zugetan". Gemeint war Bundespräsident Joachim Gauck. Ausgelöst hatte die Berichterstattung eine pünktlich zur Frankfurter Buchmesse im Suhrkamp-Verlag erschienene Gauck-Biografie aus der Feder des Autoren Mario Frank. Bei näherer Betrachtung erwies sich die Berichterstattung als überzogen und viele Zitate aus dem Buch waren aus dem Zusammenhang gerissen. Aber nur wenige Tage nach der Bundestagswahl ließ das mediale Echo auf die Biografie doch aufhorchen. Denn dem Bundespräsidenten kommt bei der Wahl des Bundeskanzlers und damit der Regierungsbildung eine verantwortungsvolle und auch machtpolitisch bedeutsame Stellung zu.

Vorschlagsrecht

Im ersten Wahlgang einer Kanzlerwahl kann der Bundestag nur jenen Kandidaten küren, der ihm vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wurde. Zumindest formal ist er in dieser Personalie frei. Es existiert weder eine Auflage, dass der Kanzler Mitglied des Bundestages sein muss, noch dass die stärkste Fraktion den Kanzler stellt. In der Praxis muss er sich jedoch an den politischen Realitäten orientieren. Joachim Gauck wird sich deshalb ein Bild von der politischen Lage machen, um dem Parlament des aussichtsreichsten Kandidaten für eine Kanzlerschaft und die Regierungsbildung zu präsentieren. Schon deshalb traf er sich, angefangen bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), bereits mit den politischen Spitzen aller im Bundestag vertretenen Parteien zu vertraulichen Gesprächen, um sich über deren Absichten und Ansichten hinsichtlich der Regierungsbildung zu informieren. Dies sei "ein normaler Akt", wie er nach jeder Bundestagswahl stattfinde, betonten Gauck und die Parteiführer. Angesichts des Wahlergebnisses und der kniffeligen Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag sollte man diese Gespräche jedoch auch nicht unterschätzen.

Mehrheitssuche

Der von Gauck vorgeschlagene Kandidat muss im ersten Wahlgang die Stimmen "der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages", also die absolute Mehrheit, auf sich vereinigen. Nur dann kann beziehungsweise muss ihn der Bundespräsident auch zum Kanzler ernennen. So besagt es Artikel 63 des Grundgesetzes. Im 18. Deutschen Bundestag mit seinen 631 Abgeordneten, der sich am 22. Oktober konstituieren wird, liegt die absolute Mehrheit bei 316 Stimmen. Da die CDU/CSU-Fraktion mit ihren 311 Abgeordneten diese absolute Mehrheit der Sitze knapp verfehlte, lotet sie nun in Sondierungsgesprächen aus, ob sie mit der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen eine Koalition unter der Führung von Merkel bilden kann. Rechnerisch wäre zwar auch eine Koalitionsregierung zwischen SPD (193 Sitze), der Linken (64 Sitze) und der Grünen (63 Sitze) möglich, die zusammen über 320 Mandate verfügen. Doch die SPD hat eine Koalition mit der Linken ausgeschlossen.

Derzeit erscheint es unmöglich, dass Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD oder den Grünen bis zur Konstituierung des Bundestages abgeschlossen werden können. Da an diesem Tag zeitgleich auch die reguläre Amtszeit von Kanzlerin Merkel und ihrem Kabinett endet, kommt dem Bundespräsidenten eine weitere durch das Grundgesetz vorgegebene Schlüsselfunktion zu. Gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes muss Gauck die Kanzlerin dann beauftragen, die Amtsgeschäfte zusammen mit ihren Ministern so lange weiterzuführen, bis der Bundestag einen Kanzler gewählt hat (siehe Text unten).

Kanzlerwahl

Eine Vorgabe, bis wann der Bundestag einen Kanzler gewählt haben muss, macht das Grundgesetz nicht. Ein formaler Druck, Koalitionsverhandlungen bis zu einem bestimmten Termin erfolgreich abzuschließen, existiert somit nicht. Im Jahr 2005 dauerte es über einen Monat nach der Konstituierung des Bundestages, bis die Große Koalition zwischen Union und SPD stand und Angela Merkel zur Kanzlerin gewählt werden konnte.

Doch was geschieht, wenn sich die Parteien auf keine der rechnerisch möglichen Koalitionen einigen können? Eine Auflösung des Bundestages und Neuwahlen sind nach dem Grundgesetz nur möglich, wenn kein Kandidat im Parlament die absolute Mehrheit auf sich vereinigen kann. Nach einem gescheiterten ersten Wahlgang hätte der Bundestag noch einmal 14 Tage Zeit, auch einen nicht vom Bundespräsident vorgeschlagenen Kandidaten zum Kanzler zu küren. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt, allerdings wird in jedem Fall erneut die absolute Mehrheit benötigt. Wird innerhalb dieser Frist kein Kanzler gewählt, so wird unverzüglich ein letzter Wahlgang angesetzt. In diesem reicht dann auch die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um einen Kanzler zu wählen. Im konkreten Fall von Angela Merkel könnte dies erreicht werden, wenn die Unionsfraktion geschlossen für sie stimmt, mindestens fünf Abgeordnete aus den Reihen der Sozialdemokraten, der Linken oder der Grünen sich bewusst der Stimme enthalten oder nicht an der Wahl teilnehmen.

Der Präsident entscheidet

In dieser Situation hat Bundespräsident Gauck laut Grundgesetz das letzte Wort. Er muss entscheiden, ob er den mit nur relativer Mehrheit Gewählten zum Bundeskanzler ernennt oder aber den Bundestag auflöst und Neuwahlen herbeiführt. Dies würde er sicherlich tun, wenn er davon überzeugt ist, dass ein Kanzler einer so genannten Minderheitsregierung keine Mehrheiten für seine Politik im Parlament finden kann. Neben der Auflösung des Bundestages nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Kanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes, bietet dieses Szenario auch die einzige weitere Möglichkeit, zu Neuwahlen zu kommen.In beiden Fällen liegt die Entscheidung beim Bundespräsidenten. Dies verdeutlicht, dass das Staatsoberhaupt zumindest in einer Regierungskrise weit mehr ist als nur der oberste Repräsentant der Bundesrepublik.

Ein Fingerzeig

Es ist müßig, darüber zu spekulieren, wie sich Gauck in dieser Situation verhalten würde. Und gemäß der Vorgabe, das Amt des Bundespräsidenten parteipolitisch neutral und "zum Wohle des deutschen Volkes" auszuüben, wie es in seinem Amtseid heißt, wird er sich öffentlich zu dieser Frage oder über eine mögliche Wunschkoalition nicht äußern. In seiner Rede am 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit machte er allerdings klar, welche politischen und gesellschaftlichen Probleme seiner Meinung nach von Regierung und Parlament angepackt werden müssen. Unter anderem betonte er die internationale Verantwortung Deutschlands und bekannte sich zu den Bundeswehreinsätzen etwa in Afghanistan oder dem Balkan. Dies lässt den Wunsch nach einer stabilen, mehrheitsfähigen Regierung erkennen.

Vor allem aber verwies Gauck ausdrücklich auf das Votum der Wähler vom 22. September. Dies kann man getrost als Aufforderung an alle Beteiligten verstehen, die Einzelinteressen der Parteien hinter die des Landes zu stellen.