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Ein Interregnum wird es nicht geben

KONTINUITÄT Angela Merkel und ihr Kabinett führen die Geschicke des Landes bis zur Bildung einer neuen Regierung

14.10.2013
2023-08-30T12:24:06.7200Z
2 Min

Am 22. Oktober wird die Regierungsbank im Plenarsaal des Reichstragsgebäudes verwaist sein. Weder Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch ein anderes Mitglied ihres Kabinetts wird auf den Sesseln neben dem Bundestagspräsidium Platz nehmen. Denn die Amtszeit von Merkel und ihren Ministern endet gemäß Artikel 69, Absatz 2 des Grundgesetzes mit der konstituierenden Sitzung des 18. Deutschen Bundestages. Und dennoch wird Merkel noch immer Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland sein - wenn auch "nur" geschäftsführend. Ein Interregnum, eine Zeit ohne Regierung, ist in Deutschland nicht vorgesehen.

Geregelt ist dieses Kontinuitätsprinzip in Artikel 69, Absatz 3 des Grundgesetzes. Demnach muss Kanzlerin Merkel die Amtsgeschäfte auf Ersuchen von Bundespräsident Joachim Gauck solange weiterführen, bis der Bundestag sie entweder durch Wahl im Amt bestätigt oder einen neuen Kanzler gewählt hat. Ähnliches gilt auch für die Minister. Auch sie müssen ihre Ressorts auf Ersuchen Gaucks oder Kanzlerin Merkel bis zur Kanzlerwahl weiterhin leiten.

Deshalb wird gemäß dieses so genannten Versteinerungsprinzips auch die FDP mit Außenminister Guido Westerwelle, Wirtschaftsminister Philipp Rösler, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Entwicklungsminister Dirk Niebel voraussichtlich in der geschäftsführenden Regierung vertreten sein - obwohl die Partei bei der Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Möglich ist dies, da Bundesminister im Gegensatz etwa zu den Parlamentarischen Staatssekretären über kein Bundestagsmandat verfügen müssen. Wirtschaftsminister Rösler etwa, der 2009 zunächst als Gesundheitsminister in das Kabinett Merkel kam, war kein Mitglied des Bundestages.

Ausgeschlossen ist es aber nicht, dass Regierungsmitglieder beispielsweise wegen gesundheitlich bedingter Amtsunfähigkeit aus dem Kabinett ausscheiden. Neue Minister können jedoch nicht ernannt werden, da dies einer Regierungsumbildung gleich käme. Merkel müsste die verwaisten Ressorts amtierenden Ministern anvertrauen.

Grundsätzlich verfügt eine geschäftsführende Regierung weitestgehend über die gleichen Rechte wie eine regulär gebildete Regierung. Auch sie verfügt über das Recht, Gesetzesinitiativen und den Bundeshaushalt einzubringen. Und der Kanzler und die Minister haben weiterhin die in Artikel 65 Grundgesetz definierten Befugnisse sowie das Recht zum Erlass von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Unter Staatsrechtlern gibt es aber auch Stimmen, die darauf hinweisen, dass der Übergangscharakter einer geschäftsführenden Regierung politische Zurückhaltung gebiete.

Ein Weg wäre Bundeskanzlerin Merkel jedoch verwehrt: Sie kann im Bundestag nicht die Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz stellen, um auf diesen Weg gegebenenfalls Neuwahlen herbeizuführen. Umgekehrt kann aber auch kein konstruktives Misstrauen nach Artikel 67 gegen sie angestrengt werden, um auf diesem Weg einen neuen Kanzler zu wählen. Dies kann der Bundestag nur gemäß Artikel 63 Grundgesetz. Wann dies geschehen wird, hängt von der Dauer und dem Erfolg von Koalitionsverhandlungen ab. Bis dahin regiert Merkel und ihr Kabinett in jedem Fall.