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Aus Plenum und Ausschüssen : Umstellung auf SEPA ohne Probleme

03.02.2014
2023-11-08T12:31:29.3600Z
2 Min

Finanzen

Die rechtzeitige Umstellung des Zahlungsverkehrs in Deutschland auf das europaweite SEPA-System (Single Payments Area) wäre zum 1. Februar dieses Jahres problemlos möglich gewesen. Diese Ansicht vertrat der Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche, in der es um die Verlängerung der SEPA-Einführungsfrist durch die EU-Kommission um ein halbes Jahr ging. Hintergrund der Maßnahme seien Probleme mit der Umstellung in anderen Ländern gewesen.

Ein besonders wichtiges Element von SEPA ist der Ersatz von Kontonummer und Bankleitzahl durch die IBAN, die sich in Deutschland aus dem Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfzahl und der bekannten Bankleitzahl sowie der Kontonummer zusammensetzt. Verbraucher können bei Bankgeschäften bis 2016 noch die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer verwenden. Erteilte Lastschriftmandate bleiben gültig.

Nach Angaben der Bundesregierung bedeutet die neue Frist, dass in den sechs Monaten keine Sanktionen verhängt würden, falls SEPA nicht angewendet werden würde. Es sei bedauerlich, dass die Mitgliedstaaten von dem EU-Verordnungsvorschlag nicht vorher informiert worden seien. Der Vorschlag führe zu unnötigen Verunsicherungen bei den Marktteilnehmern, erklärte die Regierung. Diese Befürchtung hatte auch die SPD-Fraktion geäußert. Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte, dass die EU-Kommission die Wirtschaft nicht ausreichend genug konsultiert habe. Die Linksfraktion bemängelte das schleppend verlaufende Umstellungsverfahren. Die Grünen kritisierten, dass bei SEPA-Lastschrifteinzügen der Name des Einziehers auf den Kontoauszügen nicht immer erscheine. Von der Bundesregierung hieß es dazu, die Lastschriften würden mit Bezeichnung des Einziehers angekündigt und könnten bei der Abbuchung dann anhand der Gläubiger-Identifikationsnummer genau zugeordnet werden.