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Aus Plenum und Ausschüssen : Kleine Agrarbetriebe vor Ausgleich

03.02.2014
2023-11-08T12:31:29.3600Z
1 Min

Landwirtschaft

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Gewährung einer Umverteilungsprämie (18/282) zugestimmt. Das Parlament folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (18/390).

Mit dem Gesetz sollen finanzielle Einbußen für kleine und mittlere Agrarbetriebe kompensiert werden, die sich in Folge der Reform des Systems der Direktzahlungen ab 2015 im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik bereits auf das laufende Jahr auswirken. Die Regierungskoalition und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für die Erhöhung der Direktzahlungsprämien zugunsten der ersten Hektarflächen an Landwirte, die einen Antrag auf Ausgleich für den Wegfall der gestaffelten Modulationskürzung stellen. Mit dem Gesetz werden die Fördermittel für die ersten 30 Hektar um 50 Euro je Hektar und für weitere 16 Hektar um 30 Euro je Hektar erhöht. Insgesamt stehen für das Jahr 2014 rund 352 Millionen Euro zur Finanzierung der Prämie bereit. Diese Mittel entsprechen 6,8 Prozent der zur Verfügung stehenden nationalen Obergrenze des Fördervolumens an EU-Mitteln für Direktzahlungen.

Dies war den den Grünen zu wenig. Deshalb forderten sie bei den Ausschussberatungen eine Erhöhung auf 20 bis 30 Prozent. Die SPD erinnerte an die Alternative zu dem Gesetz, die eine Kappungsgrenze vorgesehen hätte. Die Linke kritisierte, dass der Beschluss die Fördermittel aus dem Osten Deutschlands in den Südwesten "umverteilt". Die Union hingegen lobte die schnelle Umsetzung.