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Immunität aufgehoben

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
1 Min

BUNDESTAG

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die Immunität der Abgeordneten Caren Lay und Michael Leutert erneut aufgehoben. Die beiden Parlamentarier der Linksfraktion hatten im Februar 2011 in Dresden an der Blockade einer genehmigten Neonazi-Demonstration teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihnen vor, damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode war ihre Immunität deswegen aufgehoben worden.

Für Die Linke wandte sich ihre Parteivorsitzende Katja Kipping entschieden gegen die Aufhebung der Immunität. Kipping, die selbst an der Blockade teilgenommen hatte, verwies darauf, dass Dresden zum Jahrestag seiner Zerstörung im Zweiten Weltkrieg jahrelang "zum Aufmarschgebiet für den europaweit größten Nazi-Aufmarsch" geworden sei. Nach dessen Blockade 2011 habe ein "NPD-Anwalt" Strafanzeige "gegen bekannte Gesichter" erhoben. Mit "Nazi-Anwälten" dürfe man sich "einfach nicht gemein machen".

Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses, Johann Wadephul (CDU), verteidigte dagegen die Empfehlung des Gremiums, die Fortführung des Strafverfahrens gegen Lay und Leutert zu genehmigen, als Entscheidung "unter rein immunitätsrechtlichen Gesichtspunkten". Wadephul rief zugleich dazu auf, den "Konsens der Demokraten gerade bei der Bekämpfung von faschistischen Umtrieben" nicht in Frage zu stellen.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, verwies darauf, dass sich mehr als 200 der damaligen Gegendemonstranten für ihr Verhalten verantworten müssten. "Zivilcourage bedeutet nicht, dass wir ein Privileg gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern haben, wenn es um Ermittlungen geht", fügte die Grünen-Abgeordnete hinzu.