Piwik Webtracking Image

Kurz notiert

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
2 Min

Die Linke will

Dispozinsen deckeln

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite wie auch für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. In einem Antrag (18/807) mit der Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung heißt es zur Begründung, angesichts des niedrigen EZB-Leitzinses seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite "ungerechtfertigt" und trügen zu "Verschuldungsspiralen" bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei. Von einem "Dispokredit" spricht man, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem "Überziehungskredit", wenn ein Konto in einem "geduldeten Rahmen" überzogen wird.

Grüne für Änderungen beim

Psychatrie-Entgeltsystem

Das für psychiatrische Fachkliniken vorgesehene neue Vergütungssystem ist nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fehlerhaft und sollte geändert werden. In einem Antrag (18/849) verlangt die Fraktion, die derzeit laufende Optionsphase, in der die Kliniken selbst entscheiden, ob sie das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anwenden, zu verlängern. PEPP ist als "lernendes System" angelegt mit einer längeren Einführungs- (2013 bis 2016) und Übergangsphase (2017 bis 2021). Ab 2015 jedoch soll die auf Pauschalen beruhende Vergütung für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen in Kliniken verpflichtend werden.

Nebeneinkünfte der Abgeordneten veröffentlicht

Seit Freitag vergangener Woche werden auf der Homepage des Bundestages die aktuellen Nebeneinkünfte der Abgeordneten veröffentlicht. Ab dieser Wahlperiode müssen Mitglieder des Bundestags Nebeneinkünfte in zehn statt früher drei Stufen veröffentlichen - bis hin zu Einnahmen von mehr als 250.000 Euro. Zuvor erfasste die höchste Stufe alle Einkünfte oberhalb von 7.000 Euro. Die Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben der Parlamentarier werden im Internet jeweils mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert.