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Linke fordert mehr Rechte

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
1 Min

PARLAMENT

Im Grundgesetz geregelte Rechte der parlamentarischen Minderheit sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig auch von der Gesamtheit der Oppositionsfraktionen wahrgenommen werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes (18/838) überwies der Bundestag vergangene Woche ohne Aussprache an die Ausschüsse. Danach sollen diese Minderheitsrechte nicht nur von einem Viertel beziehungsweise einem Drittel der Mitglieder des Bundestages ausgeübt werden können, "sondern auch von der Gesamtheit der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen". Dies betrifft unter anderem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sowie die Erhebung einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass im parlamentarischen Regierungssystem in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung überwache, sondern diese Aufgabe vorwiegend von der Opposition wahrgenommen werde. Die Wahrnehmung "wichtiger im Grundgesetz geregelter Minderheitsrechte wie die verpflichtende Einrichtung eines Untersuchungsausschusses oder die Erhebung einer abstrakten Normenkontrolle" sei jedoch "an bestimmte Quoren gebunden, welche die Opposition unter einer von den beiden stärksten Fraktionen im Bundestag getragenen Regierungskoalition (...) typischerweise nicht erreicht". Sie könne daher "ihre Aufgabe als parlamentarische Kontrollinstanz der Bundesregierung nicht wirksam wahrnehmen, wenn sie vom guten Willen der Regierungsfraktionen abhängig ist".