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Sukzessivadoption kommt

JUSTIZ Mehr Rechte für "Regenbogenfamilien"

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
2 Min

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr ist es geltende Praxis, nun soll es auch Gesetz werden: Der Bundestag will homosexuellen Eltern in eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit geben, Kinder zu adoptieren, die ihre Partner bereits adoptiert haben. Vergangene Woche beriet der Bundestag erstmals über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/841), der eine solche "Sukzessivadoption" vorsieht. Bislang dürfen sogenannte Regenbogenfamilien nur leibliche Kinder ihres Partners über eine Stiefkindadoption annehmen.

Wichtiges Signal

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, der Entwurf trage der Tatsache Rechnung, dass der Schutz und die Erziehung von Kindern nicht vom Geschlecht der Eltern abhängig seien. Er sei damit ein gesellschaftlich wichtiges Signal. Für die SPD sagte Karl-Heinz Becker, er hätte sich gewünscht, das Parlament wäre "selbst drauf gekommen". Der Gesetzentwurf sei ein richtiger Schritt, dürfe aber "nicht allein bleiben". Am Ende des Weges werde die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften stehen.

Zurückhaltender äußerte sich Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Von der Möglichkeit der Volladoption habe man "bewusst abgesehen". Für die Entwicklung von Kindern sei es am allerbesten, wenn sie mit Vater und Mutter aufwüchsen: "Ein zweiter Mann ersetzt nicht die Mutter, eine zweite Frau nicht den Vater."

Kritik kam aus den Reihen der Opposition. Die Koalition hätte "mehr Mut" aufbringen müssen, sagte für Die Linke Harald Petzold. Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte auch die gemeinschaftliche Adoption durch eingetragene Lebenspartner zugelassen. Die wollen auch die Grünen. Für sie kritisierte Volker Beck, man mute Adoptivkindern zu, in einem Sukzessivadoptionsverfahren lange auf eine tatsächliche Familie mit zwei sorgeberechtigten und unterhaltspflichtigen Eltern warten zu müssen. Dies sei eine "sozial- und familienrechtliche instabilere Situation" und "zum Schaden des Kindes".

Neben dem Gesetzentwurf wurden auch zwei Entwürfe der Grünen (18/577, 18/842) zur weiteren Beratung an die Ausschuss überwiesen. Darin will die Fraktion alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, auf Lebenspartnerschaften übertragen und das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern umsetzen.