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Streit über Hartz IV

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
1 Min

PETITIONEN

Ein kompletter Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird von der Bundesregierung abgelehnt. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, "auch zur Mitwirkung verpflichtet sind", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. "Unser Sozialgesetzbuch erwartet eigene Anstrengungen", betonte sie.

In der während der Sitzung diskutierten Petition wird hingegen die Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim ALG II gefordert. Nach Aussage der Petentin Inge Hannemann werden Menschen durch Leistungskürzungen in existenzielle Not - "bis hin zur Obdachlosigkeit" - getrieben. Zudem hätten Sanktionen auch keinen positiven Effekt, so Hannemann, die selbst Mitarbeiterin in einem Jobcenter ist. Es sei ein Skandal, dass Jobcenter in die Rolle von Erziehungsberechtigten für Volljährige gedrängt würden. Außerdem verstoße die Sanktionierung gegen die durch das Grundgesetz gewährte Sicherung des gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums, befand die Petentin und verwies auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, in denen festgelegt worden sei, dass das Existenzminimum "zu jeder Zeit und in jedem Fall sichergestellt werden muss".

Aus Sicht der Bundesregierung verstoßen die Sanktionsregelungen jedoch weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das habe das Bundesverfassungsgericht bestätigt, sagte Lösekrug-Möller. "Unser Recht ist hier ganz seriös ausgefüllt."