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Immer dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt

PARTEIENGESETZ Lammert hält manche Aufgaben und Befugnisse des Bundestagspräsidenten und -präsidiums für problematisch. Viele Kleinparteien ohne…

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
3 Min

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dem Parlament seinen "Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteifinanzen" als Unterrichtung (18/100) vorgelegt, in der er auch eine Reihe von Anregungen und Prüfbitten an den Gesetzgeber formuliert hatte. In der vergangenen Woche nun erörterte der Parlamentspräsident einige dieser Aspekte mit dem Innenausschuss.

So verwies der Parlamentspräsident im Ausschuss darauf, dass die Mehrheit der Parteien nicht ihrer Pflicht zur Vorlage eines Rechenschaftsberichts nachgekommen ist. Von 113 Parteien, die der Bundeswahlleiter für das Jahr 2010 aufgelistet habe, hatten Lammert zufolge lediglich 44 Rechenschaftsberichte eingereicht. 2011 waren 111 Parteien aufgelistet, 45 reichten Rechenschaftsberichte ein. Dabei bleibt es für Parteien, die keine Ansprüche auf staatliche Teilfinanzierung geltend machen können, folgenlos, keinen Rechenschaftsbericht vorzulegen, wie der Präsident ausführte. Er warf die Frage auf, ob es nicht Konsequenzen haben müsse, wenn eine Partei dieser Pflicht nicht nachkomme. Man könne etwa darüber nachdenken, ab wann eine Partei in solchen Fällen ihr Spendenprivileg verlieren könnte. Dem Bericht zufolge sind die betreffenden Parteien teilweise sehr klein.

Der Präsident thematisierte im Ausschuss zudem, dass die Anzeigepflicht für einzelne Parteispenden in einer Höhe über 50.000 Euro durch eine Stückelung der Summe in mehrere Spenden unterhalb dieser Größenordnung unterlaufen werden könne. Ferner plädierte er dafür, in den Rechenschaftsberichten der Parteien als besondere Kategorie Einnahmen aus Sponsoringverträgen aufzuführen.

Entscheidung ohne Kontrolle

Zugleich sprach Lammert die Problematik an, dass der Bundestagspräsident mögliche Verstöße von Parteien gegen Transparenz- und Spendenvorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls zu ahnden hat. Ein Bundestagspräsident sei in diesem Falle immer dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt, da er selbst einer Partei angehöre. Auch plädierte Lammert dafür, dass nicht mehr wie bisher das Bundestagspräsidium über die Weitergabe von Sanktionszahlungen etwa an religiöse oder wissenschaftliche Einrichtungen entscheiden solle. Diese Entscheidungen unterlägen keiner politischen oder rechtlichen Kontrolle, argumentierte Lammert. Naheliegend sei, diese Mittel stattdessen in den Bundeshaushalt zu geben.

Die CDU/CSU-Fraktion wandte sich dagegen, eine Partei, die keine Rechenschaftsberichte einreicht, von Wahlen auszuschließen. Man solle aber ernsthaft Sanktionen gegen eine solche Partei erwägen. Gleiches gelte für die Überlegung, die Mittel aus Sanktionszahlungen in den Bundeshaushalt fließen zu lassen.

Die SPD-Fraktion zeigte sich bereit, die angesprochenen Regelungen im Parteiengesetz in den Blick zu nehmen. Am schwierigsten scheine die Frage nach Konsequenzen für eine Partei, die keinen Rechenschaftsbericht vorlegt. Die Fraktion verwies zugleich auf eine frühere Initiative, die Schwelle für die Anzeigepflicht von Einzelspenden auf 25.000 Euro zu senken.

Die Linke machte deutlich, eine Senkung der 50.000-Euro-Schwelle anzustreben. Auch sie sprach sich dagegen aus, Parteien, die keine Rechenschaftsberichte vorlegen, von Wahlen auszuschließen.

Die Grünen-Fraktion regte an, sich vor der Sommerpause über mögliche Änderungen des Parteiengesetzes auszutauschen. Sie griff zugleich den Aspekt auf, dass der Bundestagspräsident etwaige Verstöße von Parteien gegen Transparenz- und Spendenvorschriften zu überprüfen habe. Dabei gebe es keinen Überprüfungsmechanismus bei Entscheidungen zugunsten einer Partei, was zu Misstrauen führen könne.