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VOR 45 JAHREN ... : Rechte Hand der Parlamentarier

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
1 Min

1. April 1969: Mitarbeiter für Abgeordnete

Sie sind die stillen Arbeiter im Bundestag: die über 4.000 Mitarbeiter der Abgeordneten. In der Öffentlichkeit werden sie nur selten wahrgenommen. Als den Parlamentariern ab dem 1. April 1969 im Zuge der "Kleinen Parlamentsreform" Finanzmittel für die Beschäftigung von Mitarbeitern zugesprochen wurde, war das anders. Erst 1968 wurden die Diäten erhöht und gleichzeitig die Altersversorgung der Abgeordneten aufgebessert - nun also auch noch Mitarbeiter, für die jedem Parlamentarier 1.500 D-Mark pro Monat zur Verfügung gestellt wurden. Auch der Nutzen der Mitarbeiter wurde infrage gestellt: Viele Abgeordnete wüssten nicht, "wie sie ihre neuen Mitarbeiter sinnvoll beschäftigen könnten", schrieb "Der Spiegel" noch Ende 1969. Dabei beendete die Neuregelung eine "Dreiklassen-Gesellschaft" im Bundestag: Inhaber von Bundestags- oder Fraktionsämtern hatten bereits eigene Büros mit Hilfskräften; einigen Abgeordneten wurden Arbeitsräume und Bürokräfte etwa von Parteien oder Unternehmen zur Verfügung gestellt; andere mussten vom Aktenablegen bis zum Post frankieren alles selbst erledigen. Da die anfangs zur Verfügung gestellten Mittel nur für einen Mitarbeiter reichten, legten Abgeordnete auch zusammen, um sich eine Sekretärin und einen wissenschaftlichen Assistenten leisten zu können. Heute sind die finanziellen Möglichkeiten besser: 16.019 Euro im Monat stehen mittlerweile jedem Abgeordneten für Mitarbeiter zur Bewältigung der Aufgaben in Berlin und dem Wahlkreis zur Verfügung.