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Bauplan für ein festes Fundament

KÜNSTLERSOZIALKASSE Regierung will Prüfpflicht der KSK-Abgabe gesetzlich regeln

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
2 Min

Etwa 180.000 freischaffende Künstler, Musiker, Journalisten und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Sie haben den Vorteil, nur etwa die Hälfte der Beiträge aufbringen zu müssen, womit ihre Beitragslast derjenigen eines Arbeitnehmers entspricht. Die andere Hälfte wird von den zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten und vom Bund aufgebracht. So weit - so gut. Doch nicht alle Unternehmen, die freiberufliche Künstler beauftragen und eigentlich abgabepflichtig wären, zahlen auch. Mit der Folge, dass der Beitragssatz für die beitragsehrlichen Unternehmen steigt. Lag er 2013 bei 4,1 Prozent der Honorarsumme, beträgt er 2014 bereits 5,2 Prozent.

Zeitnaher Entwurf

So kann es nicht weitergehen, befand man beim Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) und reichte in Person des DTKV-Justiziars Hans-Jürgen Werner eine Petition beim Bundestag ein. Ziel des Ganzen: Die Deutsche Rentenversicherung soll gesetzlich verpflichtet werden, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - die Kontrollen zur KSK-Abgabe vorzunehmen.

Während der öffentlichen Beratung der Eingabe durch den Petitionsausschuss in der vergangenen Woche wurde deutlich: Auch die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf. Um die KSK auf ein festes Fundament zu stellen, werde man "zeitnah" einen Gesetzentwurf vorlegen, kündigte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Sozialministerium, an. Schon im vergangenen Jahr, erinnerte sie, habe die schwarz-gelbe Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung zu den Kontrollen im Rahmen der Betriebsprüfungen verpflichten wollen. Das Gesetz sei jedoch schlussendlich ohne diesen Passus verabschiedet worden. Hauptstreitpunkt seien die Kosten gewesen, die von der Rentenversicherung deutlich höher geschätzt wurden als von der Regierung.

Abgeordnete aller Fraktionen zeigten sich erfreut über die Ankündigung aus dem Bundessozialministerium. Es sei wichtig, "die KSK am Leben zu erhalten und für die Zukunft vernünftig auszugestalten", sagte Stefan Schwartze (SPD). Paul Lehrieder (CSU) forderte eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Dazu müssten Unschärfen bei der Erfassung des Kreises der Abgabepflichtigen beseitigt werden. Auch Matthias W. Birkwald (Die Linke) sprach sich für eine zukunftsfeste Lösung aus. "Wir waren auch im letzten Jahr schon an einer Regelung interessiert", sagte er mit Blick auf das seinerzeit gescheiterte Gesetzgebungsverfahren. Zugleich verwies er auf eine Äußerung des KSK-Beirats, wonach der Bund angesichts dieses Scheiterns für den Fehlbetrag aufkommen müsse.

Dichte Prüfung

Corinna Rüffer (Grüne) verwies auf die soziale Lage der Künstler. Die sei abhängig davon, "dass wir hier eine Regelung finden, die dauerhaft tragfähig ist". Stabilität und Akzeptanz der KSK würden einander bedingen. "Wir finden es gut, dass sie erkennen, dass Unkenntnis nicht vor Abgabe schützt, aber eine dichte Prüfung die Voraussetzung für Abgabe ist", sagte die Grünen-Abgeordnete an die Bundesregierung gewandt.