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Neuer Vorstoß zur Raubkunst

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
1 Min

KULTUR

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und inwieweit die Verjährungsfristen für NS-Raubkunst ausgesetzt werden können. Darüber informierte Staatsministerin Monika Grütters (CDU) den Kulturauschuss des Bundestages in der vergangenen Woche. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine erneute Initiative des Bundesrates. Die Länderkammer hatte in der Woche zuvor einen entsprechenden Entschließungsantrag Hamburgs angenommen. Die geltenden Verjährungsregelungen hätten insbesondere bei NS-verfolgungsbedingt entzogenen und kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern zu "unangemessenen Ergebnissen" geführt, heißt es in der Entschließung. So müsse NS-Raubkunst, wenn sie erst nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist gefunden wird, nicht an die ursprünglichen Besitzer oder deren Erben zurückerstattet werden.

Der Bundesrat will durch die Regierung vor allem prüfen lassen, ob die Verjährungsfrist an den "gutgläubigen Erwerb" gekoppelt werden kann. Das heißt, der Besitzer müsste im Zweifelsfall nachweisen, dass er nicht wusste, dass es sich bei einem erworbenen Kunstobjekt um Raubkunst handelt.

Über einen kürzlich eingebrachten Gesetzentwurf Bayerns, in dem dezidiert die Aufhebung der Verjährungsfrist im Fall von wissentlich erworbener NS-Raubkunst gefordert wird, wird die Länderkammer voraussichtlich erst Mitte April abschließend beraten. Eine Aufhebung der Verjährungsfrist in Einzelfällen gilt als verfassunsgrechtlich sehr schwierig.