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Ungleiche Hürden

WAHLRECHT Frei und direkt, aber nicht gleich - bei den Europawahlen gelten in jedem Land andere Regeln

28.04.2014
2023-08-30T12:26:13.7200Z
6 Min

Die Hoffnungen auf mehr europäische Demokratie liegen auf den Schultern von Martin Schulz. Und von Jean-Claude Juncker. Und ein bisschen auch auf den Schultern von Guy Verhofstadt, Rebecca Harms und Gabi Zimmer. Vor allem aber darauf, dass die Spitzenkandidaten der Sozialdemokraten, der konservativen Volksparteien, der Liberalen, Grünen und Linken im Europäischen Parlament (EP) bis zu den Wahlen vom Ende Mai vielleicht doch noch Themen finden, über die sie sich wirklich streiten und die die Leute aufregen. Damit endlich Leben in den Wahlkampf einzieht und Europas Bürger das Gefühl bekommen, dass es einen Unterschied macht, wer als Nachfolger von José Manuel Barroso an die Spitze der Kommission rückt.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass die Bürger bei der Europawahl indirekt auch über den künftigen Kommissionspräsidenten abstimmen. Ganz sicher ist es nicht, denn noch zögern Regierungschefs in einigen Mitgliedsländern, den Anspruch der Spitzenkandidaten anzuerkennen. Bislang haben sie die Besetzung des Kommissionspräsidenten immer unter sich ausgehandelt, das EP durfte dann nicken oder ablehnen. Dabei müssen die Regierungschefs seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages im Dezember 2009 die Mehrheitsverhältnisse im Europaparlament berücksichtigen.

Das europäische Wahlrecht insgesamt ist einer von vielen Kompromissen, die die EU so schwer verständlich machen. Dass die deutschen Wähler ihre Europaabgeordneten am Sonntag bestimmen, die Briten schon am Donnerstag, die Iren am Freitag und die Tschechen am Freitag und Samstag wählen gehen, das ist vielleicht nicht so wichtig. Aber dass in Österreich schon 16-Jährige mitstimmen dürfen, in Belgien Wahlpflicht herrscht, dass französische Kandidaten mindestens 23 Jahre alt sein müssen, italienische sogar 25, während in den meisten anderen EU-Staaten sich schon 18-Jährige zur Wahl stellen dürfen, das sind Unterschiede, die nicht mehr so leicht zu vermitteln sind.

Hürden

Und erst die Sperrklauseln: Nachdem das Bundesverfassungsgericht nun die bisherige Mindeststimmenanteil von drei Prozent für den Einzug deutscher Parteien ins Europaparlament gekippt hat, gehört Deutschland zu den 13 Ländern ohne Sperrklauseln (siehe Beitrag rechts). In Griechenland dagegen gilt nach wie vor die Drei-Prozent-Hürde, in Österreich, Slowenien, Italien und Schweden liegt die Eintrittsschwelle ins Europaparlament bei vier Prozent, in Frankreich, Polen und Kroatien bei fünf Prozent. Bulgarien stellt mit 5,88 Prozent die höchsten Anforderungen. Die krumme Zahl kommt durch eine komplizierte mathematische Auszählmethode zustande.

Dafür dürfen bulgarische Wähler Vorzugsstimmen vergeben, so wie auch Luxemburger, Belgier, Dänen und noch ein paar andere Europäer mehr. Damit können sie Kandidaten auf den Parteilisten nach vorne schieben, dorthin, wo sie mehr Chancen auf einen Einzug ins Parlament haben - häufeln nennt man das in Deutschland. Irische Wähler können nicht nur Stimmen auf einzelne Kandidaten häufeln, sondern auch panaschieren, also Kandidaten verschiedener Parteien ankreuzen. Durch äußerst komplizierte Rechenakrobatik wird dann das Stimmenverhältnis der Parteien zueinander und die Reihenfolge der Listenplätze errechnet.

Häufeln und Panaschieren erweitern den Einfluss der Wähler auf die Zusammensetzung des Parlaments. Sie wirken sich auch auf das Selbstverständnis der Abgeordneten während der Legislaturperiode aus: Wer wiedergewählt werden will, sollte die Erwartungen seiner Wähler nicht aus den Augen verlieren. Doch nicht nur die nationalen Wahlgesetze, auch die Parteitraditionen spielen in Europa eine erhebliche Rolle. Während deutsche Parteien die Listen für die Europawahl in der Regel auf Nominierungsparteitagen zusammenstellen und es in skandinavischen Parteien oft um jeden einzelnen Listenplatz zu Kampfabstimmungen zwischen den Kandidaten kommt, erfahren griechische Sozialisten, spanische Konservative oder Kandidaten der Berlusconi-Partei in Italien häufig erst kurz vor den Europawahlen von ihren Parteipatriarchen, ob sie einen Platz auf der Liste haben oder nicht. Gegen Ende der Legislaturperioden lässt sich in Straßburg und Brüssel häufig beobachten, welche Abgeordneten bei den Abstimmungen deshalb kaum noch an die Wähler und schon gar nicht an Europa denken, sondern nur noch an die Wünsche der Parteispitze.

Nationale Traditionen lassen sich nicht vereinheitlichen, Wahlgesetze schon. Seit 1979, seit das Europaparlament zum ersten Mal gewählt wurde, gibt es Bemühungen, die Spielregeln der Wahl europaweit zu vereinheitlichen. Und genauso alt sind die Bemühungen vieler Regierungen, genau das zu verhindern. Offiziell geht es den Verteidigern der Vielfalt stets darum, die nationalen Eigenheiten zu bewahren. Doch dahinter steht nicht selten auch die Entschlossenheit, das Europaparlament nicht zu mächtig werden zu lassen. In vielen Hauptstädten ist man nach wie vor überzeugt, das politische Gewicht im Ministerrat, also im Kreis der Regierungen, besser zur Geltung bringen zu können als im Europäischen Parlament.

Trotz solcher Widerstände hat sich das Europaparlament seit 1979 mit viel Hartnäckigkeit - und manchmal auch mit Chuzpe - seinen Platz im europäischen Machtgefüge erkämpft. Dabei half ihm, dass die Öffentlichkeit eher auf Seiten des gewählten Parlamentes stand. Die Regierungen lernten, dass man ein Parlament, das vom Volk gewählt ist, nicht einfach ignorieren kann. In Maastricht, in Amsterdam, in Lissabon - wann immer die europäischen Verträge geändert wurden, bekam das Europaparlament mehr Macht zugestanden. Inzwischen entscheiden die Europaabgeordneten bei praktisch allen europäischen Gesetzesvorhaben mit. Europaparlament zu Ministerrat, das ist in vielen Politikbereichen wie Bundestag zu Bundesrat: Beide Kammern entscheiden gleichberechtigt und müssen sich dann einigen.

Der Europa-Direktwahlakt schreibt ein einheitliches Wahlverfahren vor, in der Praxis ist dieser Akt aber nie umgesetzt worden. Seit 2004 gilt nun immerhin, dass die Europawahlen in allen Mitgliedsländern nach dem Verhältniswahlrecht abzuhalten sind. Die Ausgestaltung aber bleibt den Mitgliedsländern, teilweise sogar den Parteien selbst überlassen. Während die Sozialdemokraten ihre Kandidaten für die 96 deutschen Parlamentssitze in Straßburg und Brüssel auf einer bundesweiten Liste zur Abstimmung stellen, verteilen sich die Kandidaten der CDU und CSU auf 16 Landeslisten. Grüne, Linke, Liberale und alle kleineren Parteien tendieren ohnehin zu bundesweiten Listen, weil sie sonst zu viele Landeslisten hätten, von denen kein einziger Kandidat den Sprung nach Straßburg schaffen würde.

Sitzverteilung

Das Verhältniswahlrecht hat den Vorteil, dass es die Verteilung der politischen Meinungen in den Mitgliedsländern besser wiedergibt als das Mehrheitswahlrecht. Und den Nachteil, dass man selbst aus den kleinsten EU-Ländern wie Malta oder Luxemburg mindestens sechs Abgeordnete ins Europaparlament schicken muss, um diese politischen Kräfteverhältnisse zur Geltung zu bringen. Strikt 1:1 umgerechnet, müsste Deutschland, das der Einwohnerzahl nach zweihundert Mal größer ist als Malta, durch zweihundert mal sechs Abgeordnete in Straßburg und Brüssel vertreten sein - macht 1.200. Hochgerechnet auf alle EU-Länder ergäbe dies zusammen ein Parlament mit 7.000 Abgeordneten - fast dreimal soviel wie Chinas Volkskongress.

Ein solches Mammutparlament will niemand, und so kam es zu einem weiteren Kompromiss. Danach stehen Malta und Luxemburg sechs Parlamentssitze zu, Deutschland aber nur 96. Europakritiker wie der Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider und der CSU-Politiker Peter Gauweiler haben dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Doch die Richter wiesen die Klage zurück: Es gehe eben nicht anders, zumal Deutschland keineswegs besonders benachteiligt sei. Länder wie Lettland oder Slowenien, die fünfmal so groß sind wie Malta, haben mit acht Europaabgeordneten gerade mal zwei Sitze mehr als die Kleinsten.

Doch in Straßburg und Brüssel hat man dieser Tage ohnehin ganz andere Sorgen. Die Wahlbeteiligung bei Europawahlen ist seit 1979 von 62 auf 43 Prozent gesunken, und das dürfte nicht an der Verzerrung bei der Sitzverteilung liegen. Vielmehr fehlt dem Europaparlament die klassische Auseinandersetzung von Regierungsparteien und Opposition. Genau deshalb setzen viele Abgeordnete ihre Hoffnung nun auf den Wettbewerb der Spitzenkandidaten um den Kommissionsvorsitz. Umso mehr ärgert es sie, dass einige Regierungschefs die Bedeutung des Wahlausganges für wichtige Besetzungen in der Europäischen Union schon wieder herunterspielen.

Dabei geht es eigentlich nur um den Posten des Kommissionspräsidenten. Ein Jean-Claude Juncker wird keine christdemokratische Europäische Kommission zusammenstellen und ein Martin Schulz keine sozialdemokratische. Es sind die nationalen Regierungen, die die übrigen 27 Kommissare bestimmen und nach Brüssel entsenden. Das Europaparlament hat lediglich das Recht, nach Anhörungen einzelne Kandidaten abzulehnen.

Trotzdem: Sollte aus den Europawahlen 2014 ein eindeutiger Wahlsieger hervorgehen, dann wird es schwierig für die Regierungschefs, den Spitzenkandidaten einfach abzulehnen. Was dann kommt? Eine neue Machtprobe zwischen den Europaabgeordneten und den nationalen Regierungen und damit einer jener Machtkämpfe, mit denen sich das Europäische Parlament seit 35 Jahren langsam aber sicher an die demokratische Normalität heranarbeitet.