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Vorteil für die Kleinen

28.04.2014
2023-08-30T12:26:13.7200Z
2 Min

Stärkung oder Schwächung der Demokratie? Als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ende Februar 2014 die Drei-Prozent-Hürde bei den Europawahlen in Deutschland für verfassungswidrig erklärte, konnten die Reaktionen nicht unterschiedlicher ausfallen. Kleinere Parteien rechnen sich seither realistische Chancen auf einen Einzug ins Europaparlament aus, die größeren Parteien warnen hingegen vor einer drohenden Zersplitterung in der EU-Volksvertretung. Die "Alternative für Deutschland", die neben einer Reihe anderer Parteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD gegen die Hürde geklagt hatten, sprach von einem "guten Signal für die Demokratie in Europa". EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) bedauerte die Entscheidung: "Jetzt kommt es darauf an, dass wir für die Europawahl im Mai so mobilisieren, dass möglichst keine extremistischen Parteien ins Europaparlament einziehen." Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nannte das Urteil "rechtlich umstritten, politisch nicht hilfreich".

Bereits im November 2011 hatten die Karlsruher Richter die damals noch bestehende Fünf-Prozent-Hürde bei den Europawahlen in Deutschland gekippt. Begründung: Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien. Ein Eingriff in diese Grundsätze bedürfe eines "zwingenden Grundes" - etwa die Gefahr der Beeinträchtigung der Funktionsweise des Europäischen Parlaments.

Funktionsfähigkeit Mit dem neuen Urteil zur Drei-Prozent-Hürde, die der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen im Juni 2013 beschlossen hatte, knüpft das Gericht an diese Argumentation an. "Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlgesetz haben", heißt es im Urteil. Im Mittelpunkt stand erneut die Frage nach der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Union, SPD, FDP und Grüne hatten die Drei-Prozent-Hürde unter anderem damit begründet, dass mit Aufstellung von europäischen Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten sich die Arbeit des Europäischen Parlaments politisieren werde und sich ein Antagonismus zwischen einer festen Mehrheit und einer festen Minderheit herausbilden könnte. "Bei einer starken Zersplitterung der Zusammensetzung des EP steigt auch das Risiko einer anhaltenden Blockade der parlamentarischen Willensbildung", argumentierten die Bundestagsabgeordneten. Dagegen führten die Richter in Karlsruhe unter anderem ins Feld, dass das EP im Unterschied zum Bundestag nach wie vor keine Regierung wähle, die auf die fortlaufende Unterstützung einer Mehrheit angewiesen wäre. Eine solche Entwicklung stecke im EP noch in den Anfängen, argumentierte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Das Urteil war im Zweiten Senat offenbar nicht unumstritten und erfolgte knapp - mit fünf zu drei Richterstimmen. In einem Sondervotum argumentierte der Richter und frühere CDU-Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller, dass es Aufgabe des Gerichts sei, die Prognose-Entscheidungen des Gesetzgebers zur künftigen Funktionsfähigkeit des EP zu kontrollieren, nicht aber "seine eigene Prognose an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers zu setzen".