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Doppelte Mehrheiten, der Rats-Präsident und eine Außenministerin

Vertrag von lissabon II In der EU hat sich seit 2009 viel geändert. Weitreichende Reformen sollen der größeren Union mehr Handlungsfähigkeit geben

28.04.2014
2023-08-30T12:26:13.7200Z
4 Min

Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde die EU nach jahrelanger Debatte institutionell reformiert. Er ersetzt die geplante EU-Verfassung, die nach Plebisziten in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war und soll die Handlungsfähigkeit der inzwischen auf 28 Mitglieder angewachsenen Union sicherstellen. Zuvor wurde die nach der Wende in Osteuropa erweiterte EU durch die Verträge von Amsterdam (1999) und Nizza (2003) modernisiert. Der Lissabon-Vertrag will die EU demokratischer, transparenter und effizienter machen. Wichtige Neuerungen sind:

Die Grundrechtecharta von 2000 ist zwar weiter kein Bestandteil des EU-Vertrags, durch einen Verweis aber dennoch verbindlich. Mit Lissabon bekennt sich die EU zu wesentlichen Grundrechten westlicher Demokratien wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit oder Achtung der Menschenrechte. Großbritannien, Polen und Tschechien sind durch Zusatzprotokolle von den Bindungen der Charta befreit.

Das Europäische Parlament bekommt mehr Einfluss, indem es stärker an den Rechtsakten beteiligt wird, auch auf den wichtigen Feldern der Innen- und Rechtspolitik sowie dem EU-Haushalt. Dies war bislang den EU-Regierungen vorbehalten. Allerdings haben die EU-Abgeordneten weiter kein Initiativrecht bei der Gesetzgebung. Dies bleibt der Kommission vorbehalten. Das EU-Parlament wird mit der Wahl 2014 von 785 auf 750 Sitze verkleinert. Deutschland als größtes EU-Land verliert drei Sitze und hat künftig 96 EU-Parlamentsmandate.

Auch die nationalen Parlamente erhalten mehr Einfluss. Sie werden früher über die Vorschläge der Europäischen Kommssion informiert. Spricht sich mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente der EU-Länder gegen einen Rechtsakt der Kommission aus, muss diese ihren Vorschlag überprüfen.

Entscheidungen im Rat der Europäischen Union werden von 2014 an mit doppelter Mehrheit getroffen. Jede Entscheidung bedarf damit der Zustimmung einer 55-prozentigen Mehrheit der EU-Staaten, die zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Dieses neue Verfahren war lange heftig umstritten, vor allem von Polen. Deutschland hat nach dem neuen Vertrag 17,2 Prozent der Stimmrechte, Polen zum Beispiel 8,0 Prozent.. Bisher hatte Berlin 8,4 Prozent der EU-Stimmen, Warschau 7,8 Prozent - obwohl Deutschland mehr als doppelt soviele Einwohner hat. Damit ist das bisherige System der Stimmengewichtung im Rat nur nach den Einwohnerzahlen abgeschafft. Allerdings kann jedes Ratsmitglied bis 2017 verlangen, dass die alten Regeln weiter angewendet werden.

Die Zahl der Politikbereiche, in denen die Rats-Mitglieder Mehrheitsentscheidungen treffen können und nicht mehr einstimmig entscheiden müssen, wird deutlich ausgeweitet. Dies gilt jetzt für die Mehrheit der Fälle, auch die oft umkämpften Bereiche Inneres und Justiz. In Feldern wie Steuern, soziale Sicherheit, Außenpolitik oder EU-Etat gilt aber weiterhin die Einstimmigkeit im Rat. Im Ministerrat sind die Sitzungen - wie im Europaparlament - öffentlich, wenn über Rechtsakte beraten oder abgestimmt wird.

Erstmals wird ein Europäisches Bürgerbegehren eingeführt. Eine Million Menschen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten können künftig die EU-Kommission in Brüssel zwingen, sich mit einem Thema zu befassen und gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Es gibt eine deutlichere Abgrenzung bei der Verteilung der Zuständigkeiten bei der Gesetzgebung in der Europäischen Union. Es wird nun zwischen "ausschließlicher", "geteilter" und "unterstützender" Gesetzgebungskompetenz der Union unterschieden. Ausschließlich zuständig ist die EU in folgenden Bereichen: Wettbewerb im Binnenmarkt, Zoll, Währungspolitik in der Euro-Zone, Naturschutz in den Meeren und gemeinsame Handelspolitik. Die Europäische Union darf unabhängig über internationale Verträge verhandeln, wenn es um ihre eigenen Zuständigkeiten geht oder die Mitgliedsstaaten sie damit beauftragen. Mit dem Lissabon-Vertrag wird die EU erstmals zur eigenen Rechtspersönlichkeit.

Der schon immer geltende Subsidiaritätsgrundsatz wird klarer geregelt: Die EU soll erst dann tätig werden, wenn andere Ebenen wie Nationalstaat, Bundesland oder Region dies nicht ebensogut regeln können. Dafür werden Überprüfungsmechanismen eingeführt und die nationalen Parlamente stärker einbezogen. Wenn sie den Europäischen Rat oder das EU-Parlament nicht überzeugen können, eine europäische Gesetzgebung aufzuhalten, steht ihnen der Weg zum Europäischen Gerichtshof offen.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs wird von einem Präsidenten geführt, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt und der einmal wiedergewählt werden darf. Er koordiniert die Arbeit der Mitgliedsstaaten und vertritt die EU nach außen. Erster Präsident des Europäischen Rats wurde der Belgier Herman Van Rompuy. Vorher wechselte der Ratsvorsitz halbjährlich zwischen den europäischen Regierungschefs.

Die EU hat durch Lissabon nun de facto einen Außenminister, der Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik heißt. Er führt den Vorsitz im Außenministerrat, fungiert als EU-Außenkommissar und ist zugleich Vizepräsident der Kommission. Er verfügt auch über einen eigenen Europäischen Auswärtigen Dienst. Erste "Hohe Vertreterin" der EU ist die Britin Catherine Ashton. In den übrigen Fachminister-Räten der EU-Staaten gilt weiter das halbjährliche Rotationsprinzip.

Mit einer Austrittsklausel wird erstmals die Möglichkeit des Austritts eines Staates aus der Union geregelt. Die EU muss dann ein Abkommen mit dem betreffenden Staat aushandeln, das die künftigen Beziehungen mit Brüssel regelt.