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Kurz notiert

12.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
2 Min

Vorstand der Vereinigung ehemaliger Abgeordneter

Die Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments hat vergangene Woche einen neuen Vorstand für eine zweijährige Amtszeit gewählt. Ihm gehören neben Ingrid Matthäus-Maier (SPD) als Präsidentin sowie den beiden Vizepräsidenten Hans-Dirk Bierling (CDU) und Ernst Burgbacher (FDP) auch Nils Diederich (SPD) als Schatzmeister und Eduard Lintner (CSU) als Schriftführer an. Beisitzer sind Elisabeth Altmann (Grüne), Jörg van Essen (FDP), Peter Paziorek (CDU) und Dietmar Schütz (SPD). Für Die Linke nimmt Barbara Höll einen Platz mit Gaststatus im Vorstand ein. Zudem beschloss das Gremium die ständige Teilnahme von Uwe Holtz als Ehrenpräsident der Europäischen Assoziation ehemaliger Abgeordneter an den Vorstandssitzungen. Als Geschäftsführer wurde Clemens Schwalbe vom Vorstand bestätigt.

Gesetzentwurf zu Meldewesen überwiesen

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom Mai 2013 soll noch vor seinem Inkrafttreten im kommenden Jahr aktualisiert werden, "damit eine reibungslose Implementierung gewährleistet ist". Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1284), über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beriet, bedarf es mit Inkrafttreten des Gesetzes zeitgleich Folgeregelungen des Bundes und der Länder. Hierzu müsse die Regelung zum Inkrafttreten angepasst werden. Ferner sollen "Daten und deren Übermittlung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften angepasst werden".

Parteien bekommen

mehr Geld

Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt 2014 auf mehr als 156,7 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (18/1327) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich dieser Index von 2012 auf 2013 laut Statistischem Bundesamt um 1,73 Prozent erhöht hat, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 1,7 Prozent.