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Kosten sollen stabil bleiben

GESETZ EEG-Novelle begrenzt den Ausbau der "Erneuerbaren"

12.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
2 Min

Mit der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (18/1304) soll "die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll" fortgeführt werden. Zugleich soll die Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Geplant ist auch, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf kostengünstige Technologien zu konzentrieren.

Der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen soll begrenzt werden. So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land und der Photovoltaik um nicht mehr als 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen. Der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse soll auch zwecks Erhaltung der biologischen Vielfalt auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden.

Geplant ist außerdem, die Förderungshöhe bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch Ausschreibungen zu ermitteln und ab 2017 auszuweiten. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom verpflichtend werden. Sie wird schrittweise eingeführt.

An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher "in adäquater Weise" beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der Entwurf eine "ausgewogene" Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Außerdem soll die "Besondere Ausgleichsregelung" überarbeitet werden. Vorgesehen sind Rabatte für bestimmte Branchen, die ein Volumen von rund fünf Milliarden Euro haben sollen.

Als wesentliches Ziel des Entwurfs wird formuliert, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass die Höhe der Umlage nicht nur von den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien abhängt, sondern dass "eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Höhe der EEG-Umlage wirkt", zum Beispiel Börsenstrompreis und Wetter. Daher seien konkrete Abschätzungen zur Entwicklung der Umlage "selbst auf kurze Zeit mit starken Unsicherheiten behaftet".

2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.