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Experten gegen Windanlagen-Pläne

26.05.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
2 Min

UMWELT

Die Pläne der Bundesregierung, eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen, etwa Dörfern und Städten, einzuführen, stoßen bei Wirtschafts- und Rechtsexperten sowie bei Vertretern von Umwelt- und kommunalen Spitzenverbänden einhellig auf Ablehnung. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am vergangenen Mittwoch waren sie sich einig: Der Gesetzentwurf (18/1310) der Großen Koalition ist verfassungswidrig und kontraproduktiv. Das Vorhaben gefährde die Energiewende und verringere, anders als von der Bundesregierung intendiert, die Akzeptanz von Windkraftanlagen, anstatt sie zu erhöhen.

Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände warnte davor, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in den Bundesländern, die von einer Anbstandsregelung Gebrauch machen, wegen der zu erwartenden drastischen Reduktion potentieller Flächen erheblich erschwert würde. Windparks würden folglich vermehrt in Ländern ohne eine solche Regelung gebaut. Für die Bürger werde schwer nachvollziehbar sein, warum sie die Lasten tragen müssen und andere ihr Gebiet von Windkraftanlagen freihalten können, betonte von Lojewski."Der Gesetzentwurf erweist der Akzeptanz von Windenergie einen Bärendienst", urteilte auch Franz Josef Tigges vom Bundesverband WindEnergie e.V. Wenn, wie in Bayern geplant, ein Abstand von zwei Kilometern zwischen Windenergieanlagen und Wohngegenden umgesetzt werde, drohe eine massive Reduzierung der verfügbaren Flächen für den Windenergieausbau. Dies widerspreche den Ausbauzielen der Bundesregierung.

Herbert Barthel vom Bund Naturschutz Bayern e.V. verwies auf die Folgen für die Umwelt: Mindestabstände würden die Windparks weiter in die Natur verdrängen, in Gebiete mit großer Bedeutung für den Landschafts- und Naturschutz. Tine Fuchs vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie Professor Ulrich Battis von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz führten darüber hinaus rechtliche Bedenken an: Die Schaffung einer neuen Regelungskompetenz der Länder greife verfassungswidrig in die kommunale Planungshoheit gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes ein. Es drohten Klagen.

Für die Gesetzesinitiative der Bundesregierung sprachen sich hingegen drei Vertreter von Bürgerinitiativen aus. Sie berichteten von Dauerlärmbelastung, Schattenwurf und einer deutlichen Reduzierung der Wohnqualität in der Umgebung von Windparks.