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Experten über Kürzung uneinig

26.05.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
2 Min

Haushalt III

Die Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes werden von Experten unterschiedlich bewertet. Dies wurde bei der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 (18/1050) deutlich. Damit will die Regierung den Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds in diesem Jahr auf 10,5 Milliarden Euro kürzen. Für Lukas Elles vom Bundesrechnungshof (BRH) beeinträchtigt die geplante Kürzung des Bundeszuschusses die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsfonds nicht und geht nicht zu Lasten der Versicherten. Wenn der Gesundheitsfonds in den Jahren 2014 und 2015 jedoch keine Überschüsse erzielt, würde Ende 2015 bei der vorgesehenen Kürzung des Bundeszuschusses die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquiditätsreserve unterschritten. Der BRH empfiehlt deshalb, die Finanzsituation des Gesundheitsfonds spätestens ab Mai 2015 genau zu beobachten, um gegebenenfalls gegensteuern zu können.

Die Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller von der Hochschule Fulda lehnen hingegen die Kürzung des Zuschusses ab, da letztlich die Bundesregierung den Bundeshaushalt zu Lasten der Beitragszahler konsolidieren würde. Die vorgesehene Kürzung ziehe zum wiederholten Male die Verlässlichkeit und Stetigkeit der Steuerfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Zweifel. Für Professor Klaus-Dirk Henke, Technische Universität Berlin, hat die Kürzung des Zuschusses keine Auswirkungen auf die Leistungen. Es sei "politikökonomisch" verständlich, dass bei den Konsolidierungsbedürfnissen des Bundeshaushalts die "ungewöhnlich gute Finanzlage des Gesundheitsfonds und der gesetzlichen Krankenkassen" herangezogen wird.

Professor Volker Ulrich, Universität Bayreuth, sieht das Dilemma der widersprüchlichen Einschätzungen zu Kürzungen des Bundeszuschusses darin, dass man jede Meinung vertreten könne, solange es keine verbindliche Koppelung der Höhe des Bundeszuschusses an der Entwicklung klar definierter Ausgaben gibt. Für ihn macht es volkswirtschaftlich keinen Sinn, dass der Bund über Kredite Zinsen bezahlt, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig 30 Milliarden Euro Überschüsse bestehen.