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Energiewende im Griff

eEg I Wirtschaft lobt die Bemühungen zur Kostendämpfung. "Geringe Zielgenauigkeit" in der Kritik

10.06.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
3 Min

Der Fahrplan steht, die Grenzen sind gezogen. Genau so wie geplant läuft die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 18/1304, 18/1449, 18/1331) ab. Da sich die Große Koalition in Berlin und die politisch oft anders zusammengesetzten Länderregierungen bereits über die Kernelemente verständigt haben, dürfte es an den Ausbau-pfaden und Förderungen allenfalls noch kleinere Korrekturen geben und die Novelle im Juli alle parlamentarischen Hürden genommen haben. Wer an den Ausbauzielen noch etwas verändern wolle, könne den Kompromiss mit den Bundesländern aufkündigen, warnte denn auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vor den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses des Bundestages in der letzten Woche.

Grenze für Biomasse

Besonders energisch verteidigte Gabriel die Begrenzung des Ausbaus der Stromerzeugung aus Biomasse auf 100 Megawatt pro Jahr. Die Begrenzung habe nicht nur ökologische, sondern auch Kostengründe. Biomasse sei die teuerste aller erneuerbaren Energien. Dieser Weg könne so nicht weiter beschritten werden. Im Übrigen sieht die EEG-Novelle eine Begrenzung des Ausbaus von Windenergie an Land und Photovoltaik auf je 2.500 Megawatt im Jahr vor. Die von den Stromkunden zu zahlende EEG-Umlage (6,24 Cent pro Kilowattstunde) soll möglichst stabil gehalten werden. Rabatte von dieser Umlage im Bereich des selbst erzeugten Stroms und des Eigenstromverbrauchs auszuweiten, lehnte Gabriel ebenfalls ab. Es gebe bereits wegen der geringeren EEG-Umlage einen "Run in die Eigenstromerzeugung". Auch der Industrie zeigte der Minister Grenzen auf und bezeichnete die Hereinnahme weiterer Branchen in die von der EU festgelegte Liste für das sogenannte Industrieprivileg (Rabatte von der Umlage) als schwierig.

Welches Ergebnis die Stabilisierungsbemühungen haben werden, war allerdings auch Sachverständigen in einer der längsten öffentlichen Anhörungen des Bundestages seit vielen Jahren unklar. Der Wirtschaftsausschuss hatte die Erörterung der Novelle und der damit verbundenen Besonderen Ausgleichsregelung für die Industrie auf zwei Tage verteilt, damit alle Aspekte ausreichend beleuchtet werden konnten.

So erklärte Felix Christian Matthes (Öko-Institut), die Regierung schaffe mit der Neuregelung ein "höchst komplexes System". Die Verschiebungen zwischen den Privilegierten, die von der Zahlung der EEG-Umlage entlastet würden, und den Nicht-Privilegierten seien aber gering. Die Wirkungen der Neuregelung seien in vielen Bereichen noch nicht absehbar. Insgesamt bescheinigte Matthes dem novellierten Privilegierungsmodell des EEG nur "eine geringe Zielgenauigkeit".

Sarah Rieseberg (Arepo Consult) erklärte, die Reform der Ausgleichsregelung werde nicht zur erwünschten Senkung der EEG-Umlage für Unternehmen und Verbraucher führen. Es werde vielmehr zu einer Umverteilung der Privilegien innerhalb der Gruppe der bisher bereits privilegierten Betriebe kommen. Die von der EU-Kommission erstellte Liste mit Branchen, für die es die Industrieprivilegien gibt, "scheint das Resultat eines intransparenten Verhandlungsprozesses zu sein".

Wirtschaftsverbände und Industrie begrüßten dagegen die Novelle, auch wenn sie Änderungen forderten. Die Verbände der energieintensiven Industrien in Deutschland (Baustoffe, Glas, Chemie, Papier, Metall und Stahl) lobten in ihrer Stellungnahme die, wenn auch eingeschränkte, Fortführung der Ausgleichsregelung. Dies sei nicht nur aus Gründen des Vertrauens- und Investitionsschutzes notwendig. Gabriels Bedenken, es gebe eine Flucht in die Eigenversorgung mit Strom, wurden zurückgewiesen. Die Nutzung ökologisch und energiewirtschaftlich sinnvoller Technologien zur Eigenversorgung leiste einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Stromversorgung am Industriestandort Deutschland. Genannt wurden zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die Nutzung von Wärmesenken und von Restgasen.

Dagegen erwarteten andere Sachverständige wie vom Bundesverband der Erneuerbaren Energien, dass die Novelle den Ausbau der Erneuerbaren "massiv ausbremsen" wird. Kritik gab es auch an Gabriels Absicht, mehr Direktvermarktung und Ausschreibungen bei der Stromerzeugung einzuführen. Thomas E. Banning (Bündnis Bürgerenergie) verwies darauf, dass gut eineinhalb Millionen Menschen in Deutschland in EEG-Anlagen investiert hätten. Zusammen mit ihren Familien rede er von fünf Millionen Menschen. Von diesen werde der Gesetzentwurf "nicht verstanden oder sogar als gegen sie gerichtet empfunden". Folge der Direktvermarktung werde eine Konzentration auf wenige große Akteure sein.