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Besserer Schutz vor Verkehrslärm

30.06.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
1 Min

Verkehr

Der Bundestag verzichtet auf Änderungen bei der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Änderung der Sechszehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 18/1280). Dies beschloss er am vergangenen Freitag auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/1871) mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Mit der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung sollen aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung eingearbeitert werden. Die neue Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) ersetzt das bisherige Verfahren Schall 03 aus dem Jahr 1990. Bei den Ausschussberatungen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, in dem unter anderem gefordert wurde, dass die Umsetzung der geplanten EU-Lärmschutzrichtlinie nicht zu einer Senkung des Standards der neuen Verordnung führt. Weiter soll die Regierung eine standardisierte Beschreibung des Fahrflächenzustandes in Anlehnung an das Verfahren für das besonders überwachte Gleis entwickeln. mik z